Gehsteigkonstatierung - Antrag
Allgemeine Informationen
Mit der Gehsteigkonstatierung wird die ordnungsgemäße Herstellung des Gehsteiges von der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) festgestellt. Dies ist Voraussetzung für eine spätere Übernahme des Gehsteiges in die bauliche Erhaltung der Stadt Wien.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Ordnungsgemäß hergestellter Gehsteig
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Stadt Wien - Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)
17., Lienfeldergasse 96
Telefon: +43 1 4000-49600
Fax: +43 1 4000-99-49610
E-Mail: post@ma28.wien.gv.at
Kontakt und Kund*innen-Zentrum der Stadt Wien - Straßenverwaltung und Straßenbau
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr
Am Karfreitag sowie am 24. Dezember und am 31. Dezember von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Verfahrensablauf
Die Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) stellt fest, dass der neu errichtete Gehsteig ordnungsgemäß hergestellt wurde. Mit der Rechtskraft des Bescheids beginnt eine dreijährige Gewährleistungsfrist.
Sechs Monate vor Ablauf der Erhaltungsfrist kann die Übernahme des Gehsteiges in die Erhaltung durch die Stadt Wien bei der Behörde (MA 28) beantragt werden. Die Übernahme kann aber erst nach Ablauf der Dauer der Erhaltungspflicht erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag muss die Unterschriften der AntragstellerInnen sowie die Unterschriften aller LiegenschaftseigentümerInnen oder deren bevollmächtigte VertreterInnen (Vorlage der Vollmacht erforderlich) enthalten.
Kosten und Zahlung
Der Antrag muss vergebührt werden:
- 9,44 Euro Verwaltungsabgabe
- 14,30 Euro Gebühr nach dem Gebührengesetz
Bezahlung der Gebühren durch:
- Barzahlung bei der MA 28
- Anforderung eines Zahlscheines
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Erledigungsdauer
Zu beachten: nur vollständige Anträge (alle erforderlichen Unterschriften und sonstige Beilagen) ermöglichen eine rasche Erledigung und beschleunigen das Verfahren.
Formular
Antrag um Feststellung der vorschriftsgemäßen Gehsteigherstellung (Konstatierung): 63 KB PDF
Bei Einreichungen per E-Mail muss unbedingt beachtet werden, dass der Antrag nur dann ordnungsgemäß ist, wenn auf dem Antrag eine Originalunterschrift vorhanden ist (Einscannen des unterschriebenen Formulars).
Zusätzliche Informationen
Keine
Stadt Wien | Straßenverwaltung und Straßenbau
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