Anfrage um Prüfung einer definitiven Ladezone
Allgemeine Informationen
Eine definitive Ladezone ist eine auf Dauer eingerichtete Halteverbotszone für Ladetätigkeit, die für jede Person unter den gleichen Bedingungen (Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen) benützbar ist. Die Errichtung der Ladezone muss bei der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten angeregt werden. Es besteht kein alleiniges Benützungsrecht. Während der Ladetätigkeit gilt keine Kurzparkzonenregelung.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Vorhandensein eines regulären Parkstreifens für die Errichtung einer zeitlich begrenzten Halteverbotszone und Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen
Fristen und Termine
Circa 4 bis 5 Monate für Ermittlungsverfahren und Ortsverhandlung
Zuständige Stelle
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kund*innen-Center: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at
Anträge können auch im Kund*innen-Center eingereicht werden.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr; am Karfreitag und am 24. und 31. Dezember von 8 bis 11 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen und am 27. Dezember 2024 geschlossen.
Erforderliche Unterlagen
Der Anfrage um Prüfung soll zum besseren Verständnis eine Skizze beigefügt werden.
Kosten und Zahlung
- Bundesgebühr:
- 14,30 Euro für die Eingabe
- 3,90 Euro je Beilage (Bogen), maximal 21,80 Euro
- 14,30 Euro für Niederschrift
- Verwaltungsabgabe:
- 3,99 Euro für die Verhandlungsschrift
- Kommissionsgebühr:
- 7,63 Euro für Amtshandlungen außerhalb des Amtes pro halbe Stunde und Amtsorgan
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Online-Formular: Definitive Ladezone - Anfrage um Prüfung
Zusätzliche Informationen
Die Errichtung und Erhaltung der Ladezone erfolgt durch die Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau auf Kosten der Antragsteller*innen.
Stadt Wien | Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
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