Anfrage um Prüfung von Bodenmarkierungen vor Einfahrten

Allgemeine Informationen

Bodenmarkierungen vor Einfahrten, bei denen kein ausreichender Platz zum Ein- und Ausfahren vorhanden ist, dienen der Verdeutlichung des Parkverbots über den unmittelbaren Bereich der Einfahrt in eine Liegenschaft hinaus und müssen von der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) verordnet werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Eine Gehsteigauf- und -überfahrt ist vorhanden.
  • Die Einfahrt muss baupolizeilich bewilligt sein.

Fristen und Termine

Circa 2 bis 4 Monate für Antrag, Ermittlungsverfahren und Ortsverhandlung.

Zuständige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kund*innen-Center: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at

Anträge können auch im Kund*innen-Center eingereicht werden.

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr; am Karfreitag und am 24. und 31. Dezember von 8 bis 11 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen und am 27. Dezember 2024 geschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Das schriftliche Ersuchen um Prüfung der Ein- beziehungsweise Ausfahrtssituation muss folgende Angaben enthalten:

  • Name (inklusive Geburtsdatum) beziehungsweise Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer) oder Vereinsname (inklusive ZVR-Nummer)
  • Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen
  • Ort der Einfahrt
  • Kopie der Gehsteigauffahrts- und Gehsteigüberfahrtsbewilligung der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) oder die Baubewilligung der Baupolizei (MA 37), in der die Gehsteigauffahrts- und Gehsteigüberfahrtsbewilligung enthalten ist.

Kosten und Zahlung

  • Bundesgebühr:
    • 14,30 Euro für die Eingabe
    • 3,90 Euro je Beilage (Bogen), maximal 21,80 Euro
    • 14,30 Euro für Niederschrift
  • Verwaltungsabgabe:
    • 3,99 Euro für die Verhandlungsschrift
  • Kommissionsgebühr:
    • 7,63 Euro für Amtshandlungen außerhalb des Amtes pro halbe Stunde und Amtsorgan

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Zusätzliche Informationen

Die Anbringung der Bodenmarkierung und die laufende Erhaltung erfolgt durch die Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28).

Errichtung einer Gehsteigauf- und -überfahrt

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