Außenlandungen bzw. Außenabflüge - Antrag
Allgemeine Informationen
Außenabflüge und Außenlandungen außerhalb eines Flugplatzes sind gemäß § 9 Abs. 2 Luftfahrtgesetz (LFG) genehmigungspflichtig.
Wien wurde im öffentlichen Interesse in weiten Teilen zum Flugbeschränkungsgebiet erklärt. Für Außenlandungen bzw. Außenabflüge innerhalb des Flugbeschränkungsgebietes muss daher in der Regel ein öffentliches Interesse nachgewiesen werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Der Antrag auf Bewilligung ist von der Halterin oder vom Halter oder von der verantwortlichen Pilotin oder Piloten des Zivilluftfahrzeuges einzubringen.
Die Bewilligung kann nur erteilt werden, wenn
- öffentliche Interessen, insbesondere Lärmschutzinteressen, nicht entgegen stehen oder
- ein am Außenabflug oder an der Außenlandung bestehendes öffentliches Interesse ein allenfalls entgegenstehendes öffentliches Interesse überwiegt.
Fristen und Termine
Die Erledigung des Verfahrens hängt von der jeweils individuellen Ausgangslage ab. Eine unvollständige Vorlage von Dokumenten verzögert das Verfahren.
Zuständige Stelle
Amt der Wiener Landesregierung
Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht (MA 64)
Gruppe Energie
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89919
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at
Amtsstunden: Montag bis Donnerstag 8 bis 15.30 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Ansuchen online, per E-Mail oder per Post einzubringen.
Für eine telefonische Abklärung sind wir während der Amtsstunden erreichbar.
Persönliche Termine (Parteienverkehr) sind nach vorheriger Vereinbarung während der Amtsstunden möglich.
Ansprechpersonen
1. bis 12. Bezirk: Mag.a Anna Zimm - Telefon: +43 1 4000-89962
13. bis 23. Bezirk: Mag.a Anna Mattula - Telefon: +43 1 4000-89944
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Bewilligung muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben über Zeitpunkt der Landung/des Abfluges
- Genaue Bezeichnung des Landesplatzes (Skizze mit Himmelsrichtungen)
- Namen der PilotInnen (inklusive Nummer des Pilotenscheines)
- Beschreibung und Kennzeichnung des Luftfahrzeuges
- Zweck der Landung/des Abfluges, Ausführungen zum öffentlichen Interesse
Kosten und Zahlung
- 6,50 Euro oder 27,20 Euro Bundesverwaltungsabgabe je nach Anzahl der Landungen/der Abflüge
- 14,30 Euro Gebühr nach dem Gebührengesetz (GebG) für den Antrag
- In der Regel zwischen 15,26 Euro und 45,78 Euro Kommissionsgebühren je nach Dauer
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Antrag für das Genehmigungsverfahren für Außenlandungen bzw. Außenabflüge: 51 KB PDF
Zusätzliche Informationen
Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der über die Liegenschaft Verfügungsberechtigten und wird unter Vorschreibung von Auflagen erteilt.
Für den Ein-, Aus- und Durchflug von Luftfahrzeugen durch das Flugbeschränkungsgebiet Wien (LO R 15) ist eine Bewilligung der Austro Control GmbH erforderlich. Der formlose Antrag muss folgende Daten enthalten:
- Luftfahrzeugtypen und -kennzeichen
- Name und Lizenznummern der Pilotinnen und Piloten
- Ort(e) des Abflugs
- Präzise Projektbeschreibung
Für Fallschirmabsprünge außerhalb von Flugplätzen gelten die Bestimmungen des § 9 Abs. 2 bis 4 LFG ebenfalls. Diese Absprünge dürfen gemäß § 10a LFG nur aus Luftfahrzeugen aus einer Mindestflughöhe von 600 Meter über Grund durchgeführt werden.
Für Drohnen (unbemannte Luftfahrzeuge) ist die Austro Control GmbH die zuständige Behörde.
Rechtliche Grundlagen:
Stadt Wien | Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht
Kontaktformular