Entsiegelung und Begrünung - Förderungsantrag
Die Wiener Umweltschutzabteilung fördert Entsiegelungsmaßnahmen inklusive Begrünung bis zu einer Höhe von maximal brutto 10.000 Euro.
Für den Online-Antrag benötigen Sie
- Kostenvoranschlag für die geplante Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahme
- Kostenaufstellung der Materialien bei Selbstdurchführung der Arbeiten
- Kostenvoranschlag oder Rechnung für (auch bereits erfolgte) Planungs- und Beratungsleistungen für die geplante Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahme
- Beschreibung der Begrünungsart, planliche Darstellung des Begrünungsziels mit Bemaßung und Flächenangaben
- Fördervertrag (unterzeichnet von dem*der Hauseigentümer*in)
- Fotos vor der Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahme
Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Für den Online-Antrag benötigen Sie den Fördervertrag. Sie müssen den Fördervertrag ausfüllen und unterschreiben. Anschließend können Sie diesen als Beilage in das Online-Formular hochladen.
Allgemeine Informationen
Die Wiener Umweltschutzabteilung fördert zur Hebung der Lebensqualität, der Biodiversität und für ein gesundes Stadtklima Entsiegelungen inklusive Begrünungsmaßnahmen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Die Förderung von Entsiegelungen inklusive Begrünungsmaßnahmen kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:
- Förderwürdig sind Entsiegelungsmaßnahmen inklusive Begrünung auf einer gesamten Liegenschaft. Pflegearbeiten sind nicht förderwürdig.
- Per Bescheid verordnete Ersatzpflanzungen (beispielsweise Bäume) sind nicht förderbar.
- Die Verwendung von Torf ist verboten (Erde muss als torffrei auf der Rechnung ausgewiesen sein).
- Alle Systemkomponenten und Verpackungen bzw. Transporthilfen müssen frei von PVC sein.
- Die versiegelte Fläche muss älter als 15 Jahre sein.
- Für die Liegenschaft wurde in den letzten 15 Jahren keine Förderung für Entsiegelungsmaßnahmen in Anspruch genommen.
- Die umgesetzte Maßnahme muss mindestens 15 Jahre erhalten bleiben.
- Im Falle einer Entfernung innerhalb von 15 Jahren muss die Entsiegelung/Begrünung auf eigene Kosten wiederhergestellt werden.
- Der*die Fördernehmer*in ist kein öffentlicher Rechtsträger (zum Beispiel Bund, Stadt Wien).
- Bei allen Eigentumsformen (schlichtes Miteigentum, Wohnungseigentum) wird zumindest von der Erbringung eines einfachen Mehrheitsbeschlusses oder einer Einverständniserklärung einer rechtlich befugten Vertretung, wie zum Beispiel einer Hausverwaltung per Vollmacht ausgegangen.
- Eine Förderzusage/Förderauszahlung ersetzt keine Bewilligungen oder Genehmigungen anderer Stellen der Stadt Wien oder des Bundes. Förderwerbende sind für die Einholung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen und Bewilligungen, sowie für notwendige technische und statische Überprüfungen selbst verantwortlich.
- Die Maßnahme darf nicht zur Gänze oder zum Teil über eine andere Förderschiene gefördert werden oder worden sein (zum Beispiel Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen im Rahmen der Sanierungsförderung nach dem II. HS des WWFSG oder Förderung von Beratungsleistungen im Rahmen von OekoBusiness Wien). Doppelförderungen sind unzulässig. (Dies muss von dem*der Förderungswerber*in bei der Einreichung um Förderung für Entsiegelungsmaßnahmen angegeben werden).
- Die Entsiegelung muss von der Wiener Umweltschutzabteilung innerhalb der 15- jährigen Mindestbestandsdauer stichprobenartig besichtigt werden können.
Förderbare Maßnahmen:
- Abbrucharbeiten und Entsorgung
- Bodenaustausch
- Substrat (torffrei)
- Mehrjährige Pflanzen
- Sickerfähige begrünte Bodenbeläge (zum Beispiel Rasengitter, Schotterrasen) mit einem Abflussbeiwert von kleiner gleich 0,5
- Einfassungen
- Bewässerungsanlagen
- Zisternen
Nicht förderwürdig:
- Gartenwerkzeuge
- Pflanztröge
- Arbeitszeit bei Selbstausführung
- Befestigte Wege, Terrassen
- Möblierung
Umweltfreundliche Materialien
Folgende Kriterien müssen eingehalten werden:
- Die Verwendung von Torf ist verboten (Erde muss als torffrei auf der Rechnung ausgewiesen sein).
- Alle Systemkomponenten und Verpackungen bzw. Transporthilfen müssen frei von PVC sein.
Fristen und Termine
Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Begrünungsmaßnahme gestellt werden. Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt nach Fertigstellung und vollständiger Bezahlung der Begrünungsmaßnahme und in Abhängigkeit der im jeweiligen Haushaltsjahr verfügbaren Mittel. (Eine Beauftragung kann zeitgleich mit dem Antrag um Förderung erfolgen. In diesem Fall trägt der*die Förderungswerber*in das volle Risiko selbst, sollte die Beurteilung des Förderantrags negativ ausfallen.)
Zuständige Stelle
Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22)
20., Dresdner Straße 45
Telefon: +43 1 4000-73440
Fax: +43 1 4000-99-73415
Fax international: +43 1 4000-7222
E-Mail: post@ma22.wien.gv.at
Verfahrensablauf
- Der Antrag auf Förderung wird mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen bei der Wiener Umweltschutzabteilung eingebracht.
- Die Förderungswerber*innen werden von der Entscheidung (Förderzusage/-absage) schriftlich verständigt.
- Die Förderungswerber*innen beauftragen ein befugtes Unternehmen mit den gärtnerischen Arbeiten und Lieferungen oder führen diese (gegebenenfalls teilweise) in Eigenarbeit aus.
- Die Förderungswerber*innen bezahlen die Rechnungen und reichen diese mit Zahlungsbestätigungen zur Förderung bei der Wiener Umweltschutzabteilung ein. Ab dem Zeitpunkt der Zusage können Rechnungen innerhalb einer Frist von 12 Monaten eingereicht werden. Der letztmögliche Termin für die Einreichung der Rechnungen mit sämtliche erforderlichen Unterlagen in der aktuellen Förderperiode ist der 30. November 2026.
- Die fertig entsiegelte und begrünte Fläche wird von der Wiener Umweltschutzabteilung stichprobenartig besichtigt.
- Die Förderung wird von der Wiener Umweltschutzabteilung den Förderungswerber*innen auf das genannte Konto überwiesen.
Erforderliche Unterlagen
Für den Antrag
Dem Antrag auf Förderung müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
- Kostenvoranschlag für die geplante Begrünungsmaßnahme
- Kostenaufstellung der Materialen bei Selbstdurchführung der Arbeiten
- Kostenvoranschlag oder Rechnung für (auch bereits erfolgte) Planungs- und Beratungsleistungen für die geplante Begrünungsmaßnahme
- Beschreibung der Begrünungsart, planliche Darstellung des Begrünungsziels mit Bemaßung und Flächenangaben
- Fördervertrag
- Fotos vor der Begrünung
Die Preisangemessenheit wird von der Wiener Umweltschutzabteilung überprüft.
Für die Förderauszahlung
- Rechnungen und Zahlungsbestätigungen
- Der*die Förderwerber*in ist verpflichtet eine Plakette an dem geförderten Gebäude anzubringen, die darauf hinweist, dass die Entsiegelungsmaßnahme von der Stadt Wien gefördert wurde. Die Plakette wird von der Stadt Wien zur Verfügung gestellt.
- Fotos von der entsiegelten und begrünten Fläche vor und nach Fertigstellung. Die Fotos müssen im JPG-Format in einer entsprechenden Auflösung (circa 300 dpi) übermittelt werden.
- Einverständniserklärung - Rechteübertragung - Die Förderungswerber*innen besitzen die Bildrechte an diesen Fotos und übertragen sie mittels Einverständniserklärung der Wiener Umweltschutzabteilung (unter anderem zur Veröffentlichung gemeinsam mit der Adresse).
Kosten und Zahlung
- Im Zuge der Förderung werden die Kosten für die Begrünung bis zu einer Höhe von maximal brutto 10.000 Euro übernommen.
- Die Höhe der Förderung richtet sich nach der entsiegelten und begrünten Fläche.
- Entsiegelte und begrünte Flächen sind mit maximal 200 Euro pro Quadratmeter, entsiegelte und begrünte Bodenbeläge (zum Beispiel Rasengitter) sind mit maximal 100 Euro pro Quadratmeter förderbar.
- Bei Durchführung durch ein befugtes Unternehmen werden 100 Prozent der gesamten Leistungen bis zu einer Maximalhöhe von brutto 10.000 Euro, bei Eigenleistungen 100 Prozent der Materialkosten bis zu einer Maximalhöhe von brutto 10.000 Euro gefördert.
- Planungs- und Beratungsleistungen werden in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten mitgefördert.
- Wenn die Begrünung vorzeitig (innerhalb von 15 Jahren) entfernt, und (zum Beispiel nach Sanierungsarbeiten) nicht wiederhergestellt wird, muss der*die Fördernehmer*in die Wiener Umweltschutzabteilung davon verständigen und die erhaltene Förderung zur Gänze zurückzahlen.
- Wenn die Voraussetzung der Zugänglichkeit für alle Bewohner*innen der Liegenschaft entfällt muss der*die Fördernehmer*in die Wiener Umweltschutzabteilung davon verständigen und die erhaltene Förderung zur Gänze zurückzahlen.
- Anträge werden nach dem Einlangen in der Förderdienststelle bearbeitet und entsprechend den im Haushaltsjahr vorhandenen finanziellen Ressourcen berücksichtigt.
Erledigungsdauer
Die oben genannten Unterlagen stellen die Grundlage für die Antragstellung bei der Wiener Umweltschutzabteilung dar. Nach vollständiger Vorlage der Einreichunterlagen werden diese hinsichtlich formaler, inhaltlicher und finanzieller Kriterien geprüft. Die Abwicklung des Verfahrens kann bis zu 3 Monate dauern. Unvollständige Einreichungen können nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall werden die Antragsteller*innen schriftlich informiert.
Formular
- Online-Formular: Begrünung - Förderungsantrag
- Formular online ausfüllen & ausdrucken: Fördervertrag - Sie müssen den Fördervertrag ausfüllen und unterschreiben. Anschließend können Sie den Fördervertrag als Beilage in das Online-Formular hochladen.
Zusätzliche Informationen
Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Gerichtsort ist Wien. Die Fördermittel müssen wirtschaftlich, sparsam und entsprechend der im Antrag festgelegten Widmung verwendet werden.
Weitere Auskünfte zur Stadterneuerung bei der Wiener Gebietsbetreuung.
Stadt Wien | Umweltschutz
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