Einleitung von betrieblichen Abwässern in die öffentliche Kanalisation - Mitteilung
Sie können Ihre zukünftige Abwassereinleitung (Indirekteinleitung) mittels Online-Formular an Wien Kanal melden. Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei:
- Plan der Hauskanalisation
- Ort der Probennahme
- Online-Formular - Einleitung von Abwasser aus einer Zahnarztpraxis in die öffentliche Kanalisation
- Online-Formular - Einleitung betrieblicher Abwässer in die öffentliche Kanalisation
- Online-Formular - Einhaltung der durchgeführten Eigen- und Fremdüberwachung - Meldung
Allgemeine Informationen
Eine Indirekteinleitung ist jede Einleitung von Abwasser, das in seiner Beschaffenheit mehr als geringfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht und in die wasserrechtlich bewilligte Kanalisation eines anderen eingeleitet wird.
Indirekteinleitungen müssen vor Beginn der Einleitung schriftlich an Wien Kanal gemeldet werden. Der Betrieb ist zur regelmäßigen Mitteilung in Abhängigkeit von Art und Menge der Einleitung verpflichtet.
Die Einleitung darf nur mit der Zustimmung von Wien Kanal erfolgen. Sie müssen die Einleitung auch dann an Wien Kanal melden, wenn für die Indirekteinleitung eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Einleitung von betrieblichen Abwässern in die öffentliche Kanalisation
Fristen und Termine
Indirekteinleitungen müssen vor Beginn der erstmaligen Abwassereinleitung gemeldet werden, spätestens im Zuge des Betriebsanlagenverfahrens.
Zuständige Stelle
Wien Kanal
23., Großmarktstraße 5
Telefon: +43 1 4000-8030
E-Mail: post@wkn.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
- Plan der Hauskanalisation (diesen finden Sie üblicherweise in den jeweiligen Bauunterlagen des Objekts)
- Ort der Probenahme (z. B. letzter Schacht vor Grundgrenze sinngemäß)
Kosten und Zahlung
Für die Einleitung von betrieblichem Abwasser verrechnet Wien Kanal die aktuellen Abwassergebühren entsprechend der Kanalgebührenordnung 1988.
Formular
- Online-Formular: Einleitung von Abwasser aus einer Zahnarztpraxis in die öffentliche Kanalisation - Mitteilung
- Online-Formular: Einleitung betrieblicher Abwässer in die öffentliche Kanalisation - Mitteilung
- Online-Formular: Einhaltung der durchgeführten Eigen- und Fremdüberwachung - Meldung
Zusätzliche Informationen
Spezielle Geschäftsbedingungen Wien Kanal für die Indirekteinleiterüberwachung (SGB-IE): 536 KB PDF
Rechtliche Grundlage: Indirekteinleiterverordnung 1998
Stadt Wien | Wien Kanal
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