Elektronische Übermittlung von Akten an sehbehinderte und blinde Menschen

Sehbehinderte und blinde Menschen stehen bei Verfahrensbeteiligungen oft vor dem Problem, dass die Inhalte von Akten oder Aktenteilen nur in gedruckter Form vorliegen.

Relevante Schriftstücke können jedoch per E-Mail oder Diskette vom Magistrat kostenlos angefordert werden. Zudem sind MitarbeiterInnen der Stadt Wien (und natürlich auch aller anderen Behörden in Österreich) verpflichtet, blinden oder hochgradig sehbehinderten Verfahrensbeteiligten Akteninhalte vorzulesen.

Bitte nehmen Sie bei Bedarf Ihre Rechte in Anspruch! Teilen Sie bei schriftlichem Kontakt der Behörde mit, dass Sie sehbehindert sind und daher beispielsweise nur per E-Mail von der Behörde kontaktiert werden möchten.

Eine Erledigung mittels E-Mail reicht jedoch je nach Gesetzeslage nicht immer aus. In der Regel wird das selbe Schreiben deshalb ein paar Tage später nochmals per Post und mit Zustellnachweis übermittelt.

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