Austritt aus einer Kirche, Religionsgesellschaft oder Bekenntnisgemeinschaft - Erklärung
Sie können Ihren Austritt aus einer in Österreich gesetzlich anerkannten Kirche und Religionsgesellschaft oder einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft online erklären.
Sie brauchen dazu:
- Amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Ihren eingescannten Reisepass oder Personalausweis
Wenn Sie den Antrag mit ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) erstellen, brauchen Sie keinen amtlichen Lichtbildausweis. - Nachweis über Ihre Zugehörigkeit zu der Kirche, Religionsgemeinschaft oder Bekenntnisgemeinschaft, zum Beispiel Taufschein, Bestätigung über die Zahlung der Mitgliedsbeiträge oder Ähnliches
Diese Dokumente können Sie im Online-Formular hochladen.
Wenn Sie das Online-Formular verwenden, ist die Austrittserklärung kostenlos.
Informationen zur ID Austria
Allgemeine Informationen
Um aus einer in Österreich gesetzlich anerkannten Kirche und Religionsgesellschaft oder einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft auszutreten, müssen Sie bei einem Magistratischen Bezirksamt eine Austrittserklärung abgeben.
Nach dem Austritt sind Sie ohne Bekenntnis (o.B.). Wenn Sie Ihr Religionsbekenntnis angeben müssen, zum Beispiel in Formularen, müssen Sie "o.B." eintragen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Sie gehören einer der folgenden in Österreich gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaft oder einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft an:
- Sie sind 14 Jahre oder älter. Wenn Sie noch nicht 14 Jahre als sind, müssen die Erziehungsberechtigten dem Austritt zustimmen.
Fristen und Termine
Sie können Ihren Austritt jederzeit erklären.
Zuständige Stelle
Sie können den Austritt bei jedem Bezirksamt erklären, egal, in welchem Bezirk Sie wohnen.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
Wenn Sie den Antrag mit ID Austria erstellen, brauchen Sie keinen amtlichen Lichtbildausweis. - Nachweis, dass Sie zu der Kirche, Religionsgesellschaft oder Bekenntnisgemeinschaft gehören. Nachweise sind Beispiel:
- Taufschein oder Ersatz-Taufschein (Duplikat)
- Trauschein
- Firm- oder Konfirmationsbestätigung
- Taufpatenbescheinigung
- Sonstige geeignete Nachweise wie Zahlungsnachweise über Mitgliedsbeiträge, Zahlungsaufforderungen für Mitgliedsbeiträge, Bestätigung der zuständigen Finanzstelle
Ihr Austritt kann nur rechtswirksam werden, wenn Sie korrekte Angaben über die bisherige Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft und einen Nachweis über die Mitgliedschaft vorlegen. Es soll vermieden werden, dass sensible Daten an eine falsche Religionsgesellschaft weitergeleitet werden.
Verfahrensablauf
Die Austrittserklärung können Sie mit den erforderlichen Unterlagen persönlich, schriftlich, per E-Mail oder mit Online-Formular abgeben.
Wenn Sie die Austrittserklärung persönlich im Magistratischen Bezirksamt abgeben, erhalten Sie eine Kopie Ihrer Austrittserklärung. Wenn gewünscht, erhalten Sie auch eine Kopie/Bestätigung, wenn Sie den Austritt per Post oder E-Mail erklären.
Wenn Sie im Online-Formular bei "Schriftliche Bestätigung erwünscht" "Nein" anklicken, erhalten Sie keinen Nachweis darüber, dass der Austritt zur Kenntnis genommen und die entsprechende Kirche oder Religionsgesellschaft verständigt wurde. Sie erhalten nur eine Bestätigung, dass die Erklärung im Bezirksamt eingelangt ist.
Das Magistratische Bezirksamt leitet Ihre Austrittserklärung an die zuständige Kirche, Religionsgesellschaft oder Bekenntnisgemeinschaft weiter.
Kosten und Zahlung
Wenn Sie das Online-Formular verwenden, ist die Austrittserklärung kostenlos.
Wenn Sie die Austrittserklärung persönlich im Magistratischen Bezirksamt abgeben: 2,10 Euro Verwaltungsabgabe für die Niederschrift
Falls Sie - zusätzlich zur Kopie Ihrer Austrittserklärung - einen weiteren Nachweis über den erfolgten Austritt brauchen:
- Für eine unbeglaubigte Abschrift: 7,20 Euro Bundesgebühr
- Für eine beglaubigte Abschrift: 14,30 Euro Bundesgebühr
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Online-Formular: Religionsaustritt - Erklärung
Zusätzliche Informationen
Stadt Wien | Magistratische Bezirksämter
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