Förderungen für Kinder mit Behinderungen bis zum Beginn der Schulpflicht in Integrationsgruppen

Auf Basis des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" werden alle Wiener Kinder - mit und ohne Behinderungen - gefördert. Daher erhalten Trägerorganisationen, abhängig vom Alter und der Betreuungszeit des Kindes, Förderungen. Trägerorganisationen können für Kinder mit Behinderungen in einer Integrationsgruppe einen zusätzlichen Förderbeitrag beantragen.

Sie können den Antrag ausschließlich online stellen:

Informationen zur ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur)

Um zu kontrollieren, ob die eingesetzten Mittel der Stadt Wien widmungsgemäß verwendet werden, gelten folgende Fristen für die Abgabe der Jahresabrechnung:

  • Nicht-Bilanzierer (NB) bis zum 31. März des Folgejahres
  • Bilanzierer (B) bis zum 30. Juni des Folgejahres
  • Bilanzierer mit abweichendem Wirtschaftsjahr (AWJ), die das Kindergartenjahr von September bis August haben, bis zum 28. Februar des Folgejahres

Sie müssen die Jahresabrechnung online einreichen:

Zu den gleichen Fristen müssen Sie berichten, wie Sie die bereits erhaltene Förderung verwendet haben, also den Sachbericht für Förderungen online einreichen:

Allgemeine Informationen

Für Kinder mit Behinderungen in einer geförderten elementaren Bildungseinrichtung wird im Rahmen der Einzelintegration grundsätzlich der höchstmögliche Fördersatz (unabhängig von Alter und gewählter Betreuungsform) gewährt. Voraussetzung ist ein Nachweis, dass eine erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird.

Geförderte elementare Bildungseinrichtungen sollen eine zusätzliche Förderung für Kinder mit Behinderungen erhalten, weil

  • sie einen höheren Personalaufwand und Bildungsaufwand haben und
  • die Anzahl der höchstens gleichzeitig zu betreuenden Kinder in bewilligten Integrationsgruppen (unabhängig von Alter und gewählter Betreuungsform) reduziert ist.

Es soll ein möglichst beitragsfreies Angebot an Plätzen geschaffen werden, damit Wiener Kinder mit Behinderung eine geeignete elementare Bildungseinrichtung besuchen können.

Für jedes Kind mit Behinderung in einer Integrationsgruppe, für das ein Bescheid über erhöhte Familienbeihilfe vorliegt, können bis zum Beginn der Schulpflicht 12 Mal jährlich 1.001,57 Euro zusätzlich zum Förderbetrag im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" gewährt werden.

Übersicht der Förderbeträge - Modell "Beitragsfreier Kindergarten"

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Es können nur Trägerorganisationen gefördert werden, die schon im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" voll gefördert werden.

Für jedes bis zum Beginn der Schulpflicht geförderte Wiener Kind mit Behinderung in einer von der Behörde bewilligten Integrationsgruppe muss ein gültiger Bescheid vorliegen, dass eine erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird. Dieser Bescheid muss vor der 1. Abrechnung gesondert per E-Mail an foerderungen@ma10.wien.gv.at gesendet werden.

Die elementare Bildungseinrichtung muss für die Integrationsgruppe oder -gruppen ein konkretes und fachlich fundiertes pädagogisches bzw. sonderpädagogisches Konzept vorweisen und über fachspezifisches Expert*innen-Wissen (z. B. mit Unterstützung von Psycholog*innen, Ärzt*innen und Sonderkindergarten-Pädagog*innen) verfügen.

Die Trägerorganisation muss eine Fördervereinbarung mit der Stadt Wien abschließen. Die Fördervereinbarung setzt die Einhaltung der geltenden Förderrichtlinie voraus.

Förderrichtlinie für Förderungen für Kinder mit Behinderungen bis zum Beginn der Schulpflicht in Integrationsgruppen

Eine Förderung ist jedenfalls nur mit einer Bewilligung der Wiener Kinder- und Jugendhilfe möglich.

Verhaltenskodex samt Compliance-Regelungen für Förderwerber*innen und Fördernehmer*innen

Fristen und Termine

Förderanträge können erst geprüft werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen.

Die Förderung kann frühestens nach positiver Prüfung des vollständigen Antrags erfolgen. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Damit eine Förderung für einen laufenden Monat gewährt wird, muss die Bildungsleistung bis 15. des laufenden Monats begonnen haben.

Zuständige Stelle

Stufe 1 & Betriebsbewilligung für Integrationsgruppe vor dem 2. März 2018 eingereicht oder bei Umwandlungen und Erweiterungen

Stadt Wien – Kinder und Jugendhilfe (MA11)
3., Rüdengasse 11
Telefon: +43 1 4000-8011
E-Mail: post@ma11.wien.gv.at

Stufe 2

Stadt Wien - Kindergärten (MA 10)
Fachbereich Wirtschaft, Finanzen und Infrastruktur
3., Thomas-Klestil-Platz 11
Telefon: +43 1 4000-90225
Fax: +43 1 4000-99-90248
E-Mail: foerderungen@ma10.wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

Wenn bereits eine Betriebsbewilligung der zuständigen Behörde vorhanden ist und mindestens eine geförderte Gruppe umgewandelt oder ein geförderter Standort um eine Gruppe erweitert wird, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Betriebsbewilligungsbescheid der Stadt Wien - Kinder und Jugendhilfe
  • Ausgefülltes Formular "Eröffnungsanzeige" (nach dem Eröffnungsdatum zu übermitteln)
  • Nachweis über vorhandene/zukünftige Mietrechte
  • Muster des Elternvertrages/der Betreuungsvereinbarung
  • Ausgefülltes Formular "Personal- und Organisationsplanung"
  • Anmeldungen des Personals bei der Österreichischen Gesundheitskasse und Vorlage der Lohnkonten
  • Aktuelle Vereinsstatuten (nur bei Vereinen)
  • Nachweis der allgemeinen Organisationsstruktur durch entsprechende Dokumente (z. B.: aktueller Vereinsregisterauszug, Nachweis über die Zeichnungsberechtigungen, vertretungsbefugte Organe)
  • Einladung der Bundespolizeidirektion Wien zur Aufnahme der Vereinstätigkeit (nur bei Vereinen)
  • Bestätigung über die Führung eines Vereins-/Firmenkontos
  • Nachweis des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit gemäß Bundesabgabenordnung
  • Bescheide über den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe für die betreffenden Kinder

Wenn ein Antrag um Betriebsbewilligung bei der zuständigen Behörde vor dem 2. März 2018 eingereicht wurde und bisher noch keine Gruppe am betreffenden Standort gefördert wird, sind zusätzlich zu den oben angeführten Unterlagen, folgende Unterlagen erforderlich:

  • Ausgefülltes Formular "Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung" inklusive vorhandener Nachweise:
    • Kopien der Darlehensverträge (inklusive Tilgungsplan)
    • Aktueller Auszug aus dem Kassabuch
    • Kaufverträge für Immobilien
    • Nachweise für geleistete Ablösen
    • Aktueller Kontoauszug
  • Ausgefülltes Formular "Liquiditätsplanung"
  • Aktuelle Vermögensübersicht

Ausfüllhilfe Liquiditäts-, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung: 100 KB PDF

Wenn noch keine Betriebsbewilligung von der zuständigen Behörde für einen neuen Standort vorliegt oder bei einem Trägerwechsel sind folgende Unterlagen erforderlich:

Stufe 1:

  • Nachweis über vorhandene/zukünftige Mietrechte
  • Muster des Elternvertrages/der Betreuungsvereinbarung
  • Aktuelle Vereinsstatuten (nur bei Vereinen)
  • Nachweis der allgemeinen Organisationsstruktur durch entsprechende Dokumente (z. B.: aktueller Vereinsregisterauszug, Nachweis über die Zeichnungsberechtigungen, vertretungsbefugte Organe)
  • Einladung der Bundespolizeidirektion Wien zur Aufnahme der Vereinstätigkeit (nur bei Vereinen)
  • Bestätigung über die Führung eines Vereins-/Firmenkontos
  • Nachweis des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit gemäß Bundesabgabenordnung (dieser Nachweis muss spätestens bei Übermittlung der Unterlagen für die Stufe 2 vorliegen)

Stufe 2:

  • Betriebsbewilligungsbescheid der Stadt Wien - Kinder- und Jugendhilfe
  • Ausgefülltes Formular "Eröffnungsanzeige" (nach dem Eröffnungsdatum zu übermitteln)
  • Ausgefülltes Formular "Personal- und Organisationsplanung"
  • Anmeldungen des Personals bei der Österreichischen Gesundheitskasse und Vorlage der Lohnkonten
  • Nachweis des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit gemäß Bundesabgabenordnung (falls nicht schon in Stufe 1 eingebracht)
  • Bescheide über den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe für die betreffenden Kinder

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Standards für Elternverträge im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten"

Abrechnung

Online-Formular: Jahresabrechnung der Stadt Wien Kindergärten - Einreichung

Zusätzliche Informationen

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