Entlehnung von Archivgut - Antrag
Allgemeine Informationen
Das Wiener Stadt- und Landesarchiv ist zuständig für die Archivierung von Archivgut des Landes und der Stadt Wien und von Bundesdienststellen, insbesondere auch Gerichten, im örtlichen Bereich des Landes Wien, soweit dieses Archivgut nach dem Bundesarchivgesetz angeboten und in das Eigentum des Landes Wien übernommen wird. Das benötigte Archivgut kann nach Bestellung im Lesesaal innerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden. Vor Ort besteht die Möglichkeit, Digitalisate gegen Kostenersatz anzufertigen.
Als besondere Serviceleistung bietet das Wiener Stadt- und Landesarchiv den abgebenden Stellen die Möglichkeit an, einen Antrag auf Entlehnung von Archivgut über das elektronische Antragsformular zu stellen.
Die Benützung von Archivgut zu amtlichen oder gerichtlichen Zwecken durch Organe der Behörden, Gerichte und sonstiger öffentlicher Stellen, die die Unterlagen dem Wiener Stadt- und Landesarchiv übergeben haben, ist auch innerhalb der Schutzfristen zulässig.
Anträge auf Entlehnung von Archivgut zwecks Einsichtnahme durch Dritte sind untersagt, Betroffene sind direkt an das Wiener Stadt- und Landesarchiv zu verweisen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Anträge auf die Entlehnung von Archivgut können ausschließlich von inländischen Behörden eingebracht werden. Das Wiener Stadt- und Landesarchiv behält sich vor, Archivgut gegebenenfalls nicht im Original, sondern in Kopie (Digitalisat) zu übermitteln, falls es der konservatorische Zustand des Archivguts erfordert.
Die folgende Entlehnungsordnung ist zu beachten und zu akzeptieren:
- Das Archivgut wird vom Archiv im Weg der Entlehnung vorübergehend zur Nutzung überlassen.
- Das Archivgut ist Eigentum der Stadt Wien.
- Das Archivgut ist schonend zu behandeln.
- Das Archivgut muss in jener Ordnung verbleiben, in der es übermittelt wurde.
- Es ist unzulässig, Archivgut oder Teile davon anderen Unterlagen zuzuordnen.
- Eine Weitergabe von Archivgut an andere Behörden oder Dienststellen ist unzulässig.
- Das Archivgut ist nach dem Nutzungsvorgang unverzüglich zurück zu stellen.
Fristen und Termine
Die Entlehnfrist beträgt drei Monate. Verlängerungen müssen rechtzeitig in schriftlicher Form an das E-Mail Postfach post@ma08.wien.gv.at gerichtet werden.
Zuständige Stelle
Wiener Stadt- und Landesarchiv (MA 8)
11., Guglgasse 14, Gasometer D (Zugang über Gasometer A, Postanschrift: 1010, Rathaus)
Telefon: +43 1 4000-84808
Fax: +43 1 4000-84809
E-Mail: post@ma08.wien.gv.at
Telefonische Erreichbarkeit: +43 1 4000-84819
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten und Zahlung
Die Entlehnung und Übermittlung von Archivgut ist unentgeltlich.
Erledigungsdauer
Die Zusendung erfolgt mittels Dienstpost innerhalb von 5 Werktagen.
Formular
- Online-Formular: Entlehnung von Archivgut - Antrag
- Online-Formular für Dienststellen des Magistrats der Stadt Wien (AntragstellerInnendaten sind vorausgefüllt): Entlehnung von Archivgut - Antrag
Hinweis: Pro Archivgut muss ein eigenes Formular ausgefüllt werden.
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: Wiener Archivgesetz
Stadt Wien | Wiener Stadt- und Landesarchiv
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