Wohnbonus '23 - Ansuchen
Der Wiener Wohnbonus '23 unterstützt Wiener*innen dabei, die aktuelle Teuerung zu bewältigen.
Das Ansuchen für den Wiener Wohnbonus '23 konnte bis 30. September 2023 stellen.
Ob Sie bezüglich Ihrer Einkommenssituation die Voraussetzungen für ein Online-Ansuchen erfüllen, können Sie mit dem Online-Assistenten herausfinden.
Allgemeine Informationen
Der Wiener Wohnbonus '23 ist eine Förderung des Landes Wien. Auf den Wiener Wohnbonus '23 gibt es keinen Rechtsanspruch.
Die Stadt Wien schickt an jede Adresse in Wien, an der zum Stichtag 28. Juni 2023 eine oder mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, ein Informationsschreiben. Das Schreiben enthält das Passwort, das Sie für das Online-Ansuchen brauchen.
Pro Wiener Adresse können 200 Euro ausbezahlt werden. Sie bekommen die Förderung auf das Konto, das Sie im Ansuchen angegeben haben. Wenn Sie kein Konto angegeben haben, erfolgt die Anweisung per Post. Die Anweisung erfolgt in der Regel wenige Werktage nach dem Sie das Ansuchen gestellt haben.
Pro Adresse kann nur ein Ansuchen gestellt werden. Wenn Sie in einer betreuten Einrichtung der Stadt Wien Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie für sich ein eigenes Ansuchen stellen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Ein Ansuchen auf den Wohnbonus können Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die zum Stichtag 28. Juni 2023 an einer Wiener Adresse ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, stellen.
Wenn Sie erst nach dem Stichtag an Ihrer Adresse gemeldet sind, wird Ihr Ansuchen automatisch abgelehnt.
Wenn Sie am Stichtag an einer Wiener Adresse mit Hauptwohnsitz gemeldet waren und danach umgezogen sind, können Sie ein Ansuchen stellen. Sie müssen bei einer Postanweisung Ihre neue Adresse angeben.
Es gelten folgende Jahres-Einkommensgrenzen:
- 40.000 Euro brutto, wenn an einer Adresse eine Person ihren Hauptwohnsitz hat (gemäß § 1 Abs. 7 MeldeG).
- 100.000 Euro brutto, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben (gemäß § 1 Abs. 7 MeldeG).
Es werden nur Einkommen von Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr berücksichtigt.
Die Einkommensgrenze von 40.000 Euro brutto gilt auch, wenn Sie in einer betreuten Einrichtung der Stadt Wien Ihren Hauptwohnsitz haben.
Die Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto gilt zum Beispiel:
- Wenn Sie alleinerziehend sind und Ihr minderjähriges Kind bei Ihnen den Hauptwohnsitz hat.
- Wenn Sie mit Ihren Eltern in einem Einfamilienhaus leben.
- Wenn Sie in einer Wohngemeinschaft mit anderen Personen ab 18 Jahren leben, die ebenfalls ihren Hauptwohnsitz dort haben.
Um ein Ansuchen stellen zu können, muss Ihr Einkommen unter den Einkommensgrenzen liegen.
Das Jahresbrutto-Einkommen können Sie dem Einkommensteuerbescheid 2022 entnehmen. Wenn Sie keinen Einkommensteuerbescheid für 2022 haben, ist der Einkommensteuerbescheid für 2021 ausschlaggebend. Wenn Sie keinen Einkommensteuerbescheid für 2021 und für 2022 haben, können Sie den Jahreslohnzettel 2022 heranziehen. Das Einkommen 2023 ist für die Förderwürdigkeit nicht relevant.
Wenn Sie kein steuerpflichtiges Einkommen aus den 7 Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes bezogen haben und 2022 ausschließlich eine der nachstehenden Leistungen bekommen haben, dann erfüllen Sie die Voraussetzungen betreffend der Einkommensgrenzen. Die nachstehenden Leistungen zählen nicht zum Jahresbrutto-Einkommen.
- Wiener Mindestsicherung
- Wiener Grundversorgung
- Wohnbeihilfe
- AlVG- und AMSG-Leistungen wie Arbeitslosengeld, Notstandshilfen, Umschulungsgeld, Beihilfe zur Deckung zur Sicherung des Lebensunterhalts bzw. Beihilfen zu den Kurskosten und zu den Kursnebenkosten
- AMFG-Beihilfen
- Kinderbetreuungsgeld
- Wochengeld
- Leistungen Familienlastenausgleich wie Familienbeihilfe
- Diverse Beihilfen wie Studienbeihilfen
- Versorgungsleistungen und Entschädigungsleistungen wie z. B. Opferrenten
- Pflegegeld
Um ein Ansuchen stellen zu können, muss das Einkommen aller volljährigen hauptwohnsitzgemeldeten Personen an der jeweiligen Adresse unter den Einkommensgrenzen liegen.
Beachten Sie, dass Sie für die jeweilige Adresse nur ein Ansuchen stellen können.
Fördervoraussetzungen im Detail
Zu Unrecht bezogene Leistungen müssen Sie zurückzahlen.
Fristen und Termine
Ansuchen:
Sie konnten das Ansuchen auf den Wiener Wohnbonus '23 online von 17. Juli 2023 bis 30. September 2023 stellen.
Versand der Briefe:
Die Briefe mit dem Passwort für das Online-Ansuchen werden in Tranchen zwischen 12. und 21. Juli 2023 verschickt. Bitte melden Sie sich frühestens ab Anfang August 2023, wenn Sie keinen Brief erhalten haben.
Zuständige Stelle
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
Telefon: +43 1 4000-8040
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Sie müssen beim Online-Ansuchen folgende Angaben machen:
- Passwort, das per Post jeder Wiener Adresse zugeschickt wurde
- Name und Geburtsdatum aller Personen, die an der Adresse ihren Hauptwohnsitz haben
- Kontaktdaten
- Bankverbindung
Das Passwort finden Sie auf der 1. Seite des Informationsschreibens. Sie können es nur für ein Ansuchen pro Adresse verwenden.
Wenn Sie das Passwort verloren haben oder es Probleme bei der Zustellung gab, rufen Sie bitte beim Servicetelefon an: +43 1 4000-8040
Kosten und Zahlung
Keine
Formular
Die Schreibweise des Namens und des Geburtsdatums muss mit dem Meldezettel übereinstimmen, sonst können Sie kein Ansuchen stellen.
Wenn Sie Fragen zum Wiener Wohnbonus '23 haben oder wenn Sie ein Problem mit dem Online-Ansuchen haben, wenden Sie sich an das Servicetelefon: +43 1 4000-8040; erreichbar: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen.
Sollten Sie nicht außer Haus gehen können und Unterstützung bei dem Ansuchen benötigen, dann rufen Sie ebenfalls das Servicetelefon an. Bitte nehmen Sie ausschließlich telefonisch Kontakt auf, da schriftliche oder E-Mail-Anfragen in der Bearbeitung nachgereiht werden.
Zusätzliche Informationen
Weitere Unterstützungsleistungen zum Thema Energie:
Unterstützung bei der Bezahlung von Energiekosten
Energiekosten-Unterstützung - Wien Energie
Maßnahmenpaket gegen Teuerung - Bundeskanzleramt
Stadt Wien | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
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