Beerdigung auf Kosten der Stadt Wien - Meldung

Unter bestimmten Umständen trägt die Stadt Wien die Kosten für eine Beerdigung von Verstorbenen.

Die Meldung ist online möglich.

Allgemeine Informationen

Die Beerdigung von Verstorbenen muss von ihren Angehörigen veranlasst werden. Geschieht das nicht innerhalb von 5 Tagen ab Ausstellung der Anzeige des Todes, muss die Stadt Wien die Beerdigung melden.

Die Meldung können Bestattungsunternehmen, die Gerichtsmedizin, Pflegeeinrichtungen oder Spitäler machen. Wenn Sie die Meldung machen, müssen Sie zwischen einer "Meldung einer Beerdigung auf Kosten der Stadt Wien" und einer "Beerdigung auf Kosten der Stadt Wien für Tot- und Lebendgeburten" wählen.

Die Kosten für die Beerdigung übernimmt die Stadt Wien, soweit sie nicht durch Dritte oder durch die Verlassenschaft gedeckt werden. Die Stadt Wien holt die entstandenen Kosten grundsätzlich im Verlassenschaftsverfahren wieder ein.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Person ist in Wien verstorben.

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Stadt Wien - Gesundheitsdienst (MA 15)
Fachbereich Medizinisches Krisenmanagement/Sterbefälle
3., Thomas-Klestil-Platz 6
Telefon: +43 1 4000-87501
E-Mail: leitung.medkrisen@ma15.wien.gv.at

Parteienverkehrszeiten:
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr; am Karfreitag, 24. und 31. Dezember von 7.30 bis 12 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten und Zahlung

Keine

Formular

Online-Formular: Beerdigung auf Kosten der Stadt Wien - Meldung

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlage: § 19 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz (WLBG)

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