Beerdigung auf Kosten der Stadt Wien - Meldung
Unter bestimmten Umständen trägt die Stadt Wien die Kosten für eine Beerdigung von Verstorbenen.
Die Meldung ist online möglich.
Allgemeine Informationen
Die Beerdigung von Verstorbenen muss von ihren Angehörigen veranlasst werden. Geschieht das nicht innerhalb von 5 Tagen ab Ausstellung der Anzeige des Todes, muss die Stadt Wien die Beerdigung melden.
Die Meldung können Bestattungsunternehmen, die Gerichtsmedizin, Pflegeeinrichtungen oder Spitäler machen. Wenn Sie die Meldung machen, müssen Sie zwischen einer "Meldung einer Beerdigung auf Kosten der Stadt Wien" und einer "Beerdigung auf Kosten der Stadt Wien für Tot- und Lebendgeburten" wählen.
Die Kosten für die Beerdigung übernimmt die Stadt Wien, soweit sie nicht durch Dritte oder durch die Verlassenschaft gedeckt werden. Die Stadt Wien holt die entstandenen Kosten grundsätzlich im Verlassenschaftsverfahren wieder ein.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Die Person ist in Wien verstorben.
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Stadt Wien - Gesundheitsdienst (MA 15)
Fachbereich Medizinisches Krisenmanagement/Sterbefälle
3., Thomas-Klestil-Platz 6
Telefon: +43 1 4000-87501
E-Mail: leitung.medkrisen@ma15.wien.gv.at
Parteienverkehrszeiten:
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr; am Karfreitag, 24. und 31. Dezember von 7.30 bis 12 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten und Zahlung
Keine
Formular
Online-Formular: Beerdigung auf Kosten der Stadt Wien - Meldung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: § 19 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz (WLBG)
Stadt Wien | Gesundheitsdienst
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