Förderung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen der Wiener Kinder- und Jugendhilfe

Die Stadt Wien unterstützt Organisationen und Vereine, die Kindern und Jugendlichen ein gewaltfreies und kindgerechtes Aufwachsen ermöglichen.

Für den Online-Antrag benötigen Sie

  • Einverständniserklärung zu den Förderrichtlinien
  • Finanzplan
  • Detaillierte Projektbeschreibung
  • Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Auszug aus dem Firmenbuch
  • Vereinsstatuten bzw. Gesellschaftsvertrag
  • Aufstellung Personalkosten
  • Aktuelle genehmigte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht bzw. Bilanz inklusive Gewinn- und Verlustrechnung

Die Einverständniserklärung müssen Sie ausfüllen und unterschreiben. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung als Beilage in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung

Allgemeine Informationen

Die Stadt Wien vergibt im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanzielle Unterstützung für Organisationen und Vereine, die Kinder und Jugendliche unterstützt, ein gewaltfreies und kindgerechtes Aufwachsen zu ermöglichen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Gefördert werden Organisationen und Vereine. Förderungen erhalten nur jene Projekte und Einrichtungen, die ihre Wirkung auf Wien beziehen.

Eine ausführliche Beschreibung zu den Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen finden Sie in den Förderrichtlinien. Bitte lesen Sie diese aufmerksam, bevor Sie den Förderantrag stellen.

Fristen und Termine

Die Förderungen von Maßnahmen, Projekten und Vorhaben erfolgen in der Regel kalenderjahrbezogen. Sie werden für den genehmigten Förderzeitraum gewährt und müssen bis spätestens 31. Juli für das laufende Jahr beantragt werden.

Zuständige Stelle

Kinder- und Jugendhilfe
Gruppe Finanz
3., Rüdengasse 11
Telefon: +43 1 4000-90806
Fax: +43 1 4000-99-90806
E-Mail: gf@ma11.wien.gv.at

Verfahrensablauf

Sobald die Stadt Wien - Kinder- und Jugendhilfe den Online-Antrag erhalten hat, bekommen die Fördernehmer*innen eine Verständigung über das Einlangen. Die eingereichten Dokumente werden nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien geprüft. Nach positiver Prüfung wird ein Förderungsantrag den beschlussfassenden Gremien der Stadt Wien vorgelegt. Der*die Fördernehmer*in wird über das Ergebnis der zuständigen Gremien und die weitere Abwicklung schriftlich verständigt.

Erforderliche Unterlagen

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Zusätzliche Informationen

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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