Pferdenummer - Antrag

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Allgemeine Informationen

Die Ausübung des Reitsportes in den allgemein zugänglichen Gebieten des Praters ist nur mit Pferden gestattet, welche beiderseits am Kopfgestell eine von der Behörde zugewiesene Nummer tragen. Die Nummern werden an Pferdehalter*innen über deren Antrag entsprechend der Zahl ihrer Reitpferde zugewiesen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Keine

Der Antrag muss vor der erstmaligen Ausübung des Reitsportes im Prater gestellt werden.

Amtlicher Lichtbildausweis

  • Bundesabgabe:
    • 14,30 Euro für den Antrag
    • 3,90 Euro je Beilage
  • Verwaltungsabgabe:
    • 6,54 Euro

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Die Nummer besteht aus höchstens 3 arabischen Ziffern in schwarzer Farbe. Sie müssen auf weißem Grund, der die Form eines Kreises von mindestens 10 Zentimeter Durchmesser hat, angebracht werden.

Die Pferdehalter*innen, denen Nummern zugewiesen wurden, müssen für die Führung von Aufzeichnungen sorgen, aus denen lückenlos hervorgeht, von wem und während welcher Zeit die zugewiesenen Nummern zum Reiten verwendet wurden.

Rechtliche Grundlage: Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend die Ausübung des Reitsportes in Wien 2., Prater

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