Sportpreise der Stadt Wien - Antrag
Wiener Sportverbände können für sportliche Erfolge ihrer Sportler*innen bei Sportgroßereignissen wie Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften oder Europameisterschaften den Sportpreis der Stadt Wien beantragen.
Weiters benötigen Sie eine Einverständniserklärung. Sie müssen die Einverständniserklärung ausfüllen und die Unterschriften der zeichnungsberechtigten Personen laut Vereinsregister unter Einhaltung des 4-Augen-Prinzips einholen. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.
Allgemeine Informationen
Die Abteilung Sport Wien fördert Vorhaben, an denen ein öffentliches Interesse sowie ein unmittelbarer Bezug zur Stadt Wien in inhaltlicher, institutioneller und geographischer Sicht besteht.
Für sportliche Erfolge von Einzelsportler*innen und/oder Wiener Sportverbänden bei Sportgroßereignissen wie Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften oder Europameisterschaften der allgemeinen Klasse der in Wien anerkannten Sportarten kann der "Sportpreis der Stadt Wien" beantragt werden.
Diese finanziellen Unterstützungen sollen die Rahmenbedingungen für die Sportler*innen verbessern und die Wertschätzung der Stadt Wien für die sportlichen Erfolge bei Sportgroßveranstaltungen belegen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Ein Förderantrag kann vom zuständigen Wiener Sport-Fachverband gestellt werden. Die Antragsmöglichkeit besteht für Sportler*innen, die bei dem jeweiligen Großsportereignis für einen Wiener Sportverein gestartet sind. Sollte der*die Sportler*in für einen Verein außerhalb Österreichs gestartet sein, muss der Hauptwohnsitz in Wien liegen. Bei Einzelsportler*innen gilt diese*r als Fördernehmer*in.
Bei Mannschaftssportarten muss der überwiegende Teil der Sportler*innen für einen Wiener Verein gestartet sein und der Förderantrag vom zuständigen Wiener Fachverband gestellt werden. Hier gilt der Fachverband als Fördernehmer.
Förderungen können nur nach Maßgabe der Förderrichtlinien vergeben werden: Förderrichtlinien - Sportpreise der Stadt Wien
Fristen und Termine
Die Beantragung muss spätestens 12 Monate nach dem jeweiligen Wettkampf erfolgen.
Zuständige Stelle
Sport Wien (MA 51)
Ernst-Happel-Stadion/Sektor F
2., Meiereistraße 7
Telefon: +43 1 4000-51151
Fax: +43 1 4000 99-51151
E-Mail: post@ma51.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Der Förderantrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Adresse des*der Förderwerber*in (inklusive Meldezettel)
- Kontaktdaten des*der Förderwerber*in
- Ergebnisliste des jeweiligen Sportgroßereignisses
- Name und Adresse des zuständigen Sport-Fachverbandes
- Einverständniserklärung (unterschrieben von den vertretungsbefugten Organen unter Einhaltung des 4-Augen-Prinzips)
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises der Personen, die die Einverständniserklärung unterschrieben haben
- Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
- Vereinsstatuten, aus denen die Gemeinnützigkeit hervorgeht
Alle erforderlichen Informationen und Unterlagen, die der jeweilige Antrag enthalten muss, finden Sie in den entsprechenden Förderrichtlinien.
Die Abteilung Sport Wien kann gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen von den Förderwerber*innen verlangen.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
- Online-Formular: Sportförderung - Sportpreise der Stadt Wien - Antrag
- Einverständniserklärung
Bitte die Einverständniserklärung ausfüllen, ausdrucken und die Unterschriften der zeichnungsberechtigten Personen laut Vereinsregister unter Einhaltung des 4-Augen-Prinzips einholen. Danach scannen Sie die Einverständniserklärung ein und laden sie als Beilage in das Online-Formular hoch.
Zusätzliche Informationen
Keine
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