Jugendsportanlagen - Vergabe

Jugendsportanlagen können von Kindergärten, Schulen, Vereinen oder anderen Organisationen als Trainings- und Veranstaltungsstätte online gemietet werden.

Allgemeine Informationen

Die Abteilung Sport Wien bietet die Möglichkeit Jugendsportanlagen als Trainings- und Veranstaltungsstätte anzumieten.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Jugendsportanlagen werden ausschließlich an polizeilich gemeldete, gemeinnützige Wiener Sportvereine (unter Angabe der Zentralvereinsregisternummer), Schulen und Kindergärten vergeben.

Fristen und Termine

Die Jugendsportanlagen können von Montag bis Sonntag in der Zeit von 8 bis 20 Uhr benützt werden.

Von Montag bis Freitag können die Sportanlagen regelmäßig benutzt werden. Am Samstag und Sonntag gibt es Termine für die einmalige Benützung.

Die Jugendsportanlagen werden nach Maßgabe der freien Zeiten und vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Bezirksvorstehung vergeben. Es besteht kein Recht auf die beantragte Benützungszeit.

Zuständige Stelle

Sport Wien (MA 51)
Ernst-Happel-Stadion/Sektor F
2., Meiereistraße 7
Telefon: +43 1 4000-51151
Fax: +43 1 4000 99-51151
E-Mail: post@ma51.wien.gv.at

Ansprechperson

Gerald Reichenauer
Telefon: +43 1 4000-51178
Fax: +43 1 4000-99-51178
E-Mail: gerald.reichenauer@wien.gv.at

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
KundInnenverkehr: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr, sowie nach Terminvereinbarung
Ausnahmen: an gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Vereinsnachweis (Auszug aus dem Vereinsregister)

Kosten und Zahlung

Preise für die Saison 2025 (1. Mai bis 31. Oktober)

  • 88,94 Euro pro Jahreswochentag Erhaltungsbeitrag
  • 26,69 Euro pro Stunde Personalkostenvergütung

Der Erhaltungsbeitrag muss für einen Tag pro Woche für die gesamte Saison bezahlt werden. Die Personalkostenvergütung wird pro angefragter Einzelstunde an Samstagen, Sonntagen sowie Feiertagen verrechnet. Die Höhe der Beträge wird jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst.

Der Betrag wird nach Erhalt der Vorschreibung und des Zahlscheins auf folgendes Konto eingezahlt:
Bank Austria
IBAN : AT41 1200 0514 2801 0686
BIC (Swift-Code): BKAUATWW
Empfänger: Stadt Wien - MA 6 - BA 15 für MA 51
Verwendungszweck: 1-A-5 sowie Adresse der Jugendsportanlage und Geschäftszahl

Die Benützungsbewilligung wird ausnahmslos erst nach erfolgtem Zahlungseingang zugestellt.

Bei Stornierung tritt laut Gemeinderatsbeschluss folgende Regelung in Kraft:

  • 30 Tage vorher: keine Kosten
  • Bis 7 Tage vorher: 50 Prozent des Benützungsentgeltes müssen bezahlt werden
  • Ab 6 Tage vorher: 100 Prozent des Benützungsentgeltes müssen bezahlt werden

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 15.

Formular

Online-Formular: Mitbenützung von Jugendsportanlagen - Antrag

Zusätzliche Informationen

Die Jugendsportanlage darf nicht an andere Vereine oder Institutionen subvermietet oder weitervergeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Nichteinhaltung der Bedingungen zur Benützung der städtischen Jugendsportanlagen der Entzug der Benützungsbewilligung ausgesprochen werden kann.

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