Wettterminalabgabe
Jede Person, in deren Name oder Rechnung ein Wettterminal aufgestellt wird, muss eine Abgabe bezahlen. Die Anmeldung der Person(en) können Sie online erledigen.
Allgemeine Informationen
Für das Aufstellen von Wettterminals muss eine Wettterminalabgabe bezahlt werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Steuerpflichtig ist jede bzw. jeder, in deren bzw. dessen Namen oder auf deren bzw. dessen Rechnung der Wettterminal aufgestellt wird. Die Steuerpflicht besteht für die Inhaberinnen und Inhaber der Aufstellungsräume und für die Eigentümerinnen und Eigentümer der Wettterminals.
Die Anmeldung müssen alle gemeinsam vornehmen. Dabei muss auch jene Person genannt werden, die die Zahlungen leisten muss.
Fristen und Termine
Anmeldetermin:
Anmeldung muss spätestens einen Tag vor der Aufstellung erfolgen.
Zahlungstermin:
Die Zahlung muss erstmalig beim Termin für die Anmeldung und dann jeweils bis zum Letzten eines Monats für den Folgemonat erfolgen.
Zuständige Stelle
Bemessungsstelle
Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
Dezernat Abgaben und Recht – Referat Landes- und Gemeindeabgaben
1., Ebendorferstraße 2, 3. Stock
Telefon: +43 1 4000-86378, -86394
Faxnummer: +43 1 4000-99-86355
E-Mail: kanzlei-arl@ma06.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten und Zahlung
Höhe der Steuer: 350 Euro je Wettterminal und Monat
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Erledigungsdauer
Sofort
Formular
Online-Formular: Wettterminalabgabe
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: Wiener Wettterminalabgabegesetz - WWAG
Stadt Wien | Service-Center - Rechnungs- und Abgabenwesen
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