Lebensbestätigung - Ausstellung
Allgemeine Informationen
Mit der Lebensbestätigung wird bescheinigt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausfertigung der Bestätigung am Leben ist.
Sie dient vorwiegend als Nachweis, dass Bezieherinnen und Bezieher von Pensionen, Renten und sonstigen Leistungen am Leben und somit weiterhin bezugsberechtigt sind.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Das persönliche Erscheinen ist notwendig.
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Eventuell Schreiben jener Einrichtung, welche die Lebensbestätigung anfordert (z. B. Pensionsversicherungsanstalt oder eine sonstige Stelle, die Geldleistungen auszahlt)
Kosten und Zahlung
3,27 Euro Verwaltungsabgabe
Erledigungsdauer
Die Erledigung erfolgt sofort.
Zusätzliche Informationen
Wenn aus gesundheitlichen Gründen ein persönliches Erscheinen vor der Behörde nicht möglich ist, wird um telefonische Kontaktaufnahme mit dem zuständigen magistratischen Bezirksamt ersucht.
Stadt Wien | Magistratische Bezirksämter
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