Lebensbestätigung - Ausstellung

Das Vorleseservice wird geladen...
Das Vorleseservice benötigt Javascript.

Allgemeine Informationen

Mit der Lebensbestätigung wird bescheinigt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausfertigung der Bestätigung am Leben ist.

Sie dient vorwiegend als Nachweis, dass Bezieherinnen und Bezieher von Pensionen, Renten und sonstigen Leistungen am Leben und somit weiterhin bezugsberechtigt sind.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Das persönliche Erscheinen ist notwendig.

Keine

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Eventuell Schreiben jener Einrichtung, welche die Lebensbestätigung anfordert (z. B. Pensionsversicherungsanstalt oder eine sonstige Stelle, die Geldleistungen auszahlt)

3,27 Euro Verwaltungsabgabe

Die Erledigung erfolgt sofort.

Wenn aus gesundheitlichen Gründen ein persönliches Erscheinen vor der Behörde nicht möglich ist, wird um telefonische Kontaktaufnahme mit dem zuständigen magistratischen Bezirksamt ersucht.

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Magistratische Bezirksämter
Fragen, Wünsche, Anliegen? Das Stadtservice hilft Ihnen gerne: Kontaktformular