Förderungen für Integrations-Kleinprojekte bis 5.000 Euro - Antrag
Gemeinnützige Einrichtungen (z. B. Vereine) können online eine Kleinprojektförderung für Projekte, Maßnahmen und Initiativen im Bereich der interkulturellen Sensibilität und Kompetenz sowie der Niederlassungs- und Integrationsbegleitung von Zuwander*innen beantragen. Die Projekte, die dem Förderschwerpunkt entsprechen, werden bis zu einer Höhe von maximal 5.000 Euro gefördert.
Sie müssen die Einverständniserklärung ausfüllen und unterschreiben. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.
Allgemeine Informationen
Die Kleinprojektförderung hat zum Ziel, Projekte die zur Integration von Zuwander*innen beitragen zu unterstützen, besonders solche mit hohem Innovationsgehalt und einer partizipativen Einbindung von unterschiedlichen Akteur*innen und Dialogformaten.
Der Schwerpunkt für die Jahre 2025 und 2026 lautet Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Förderung kann jeweils maximal für 12 Monate beantragt werden. Das Projekt muss innerhalb eines Kalenderjahres stattfinden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Förderungen können ausschließlich gemeinnützige, also nicht gewinnorientierte, juristische Personen (z. B. Vereine oder Unternehmen) erhalten.
- Vorliegen eines öffentlichen Interesses der Stadt Wien
- Bezug zur Stadt Wien aus inhaltlicher, institutioneller und geografischer Sicht
- Das Vorhaben liegt im Förderschwerpunkt des Jahres 2025 und 2026, in der Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
- Das Vorhaben ist realistisch kalkuliert.
- Antragsteller*innen müssen die Förderrichtlinien für Kleinprojektförderungen der Abteilung Integration und Diversität im Zuge der Antragstellung mittels satzungsgemäßer Unterschrift akzeptieren und mittels Einverständniserklärung übermitteln.
Fristen und Termine
Die Förderungen erfolgen in der Regel kalenderjahrbezogen. Sie sind für Maßnahmen und Vorhaben, die im Kalenderjahr begonnen und abgeschlossen werden.
Einreichtermine:
Für Projekte im Jahr 2025:
- 15. Jänner 2025
- 15. März 2025
- 15. Mai 2025
- 15. September 2025
Für Projekte im Jahr 2026:
- 15. Jänner 2026
- 15. März 2026
- 15. Mai 2026
- 15. September 2026
Anträge auf Kleinprojektförderung können nur eingereicht werden, wenn das Vorjahresprojekt positiv abgeschlossen und abgerechnet wurde.
Zuständige Stelle
Integration und Diversität (MA 17)
8., Friedrich-Schmidt-Platz 3
Telefon: +43 1 4000-81510
Fax: +43 1 4000-99-81520
E-Mail: post@ma17.wien.gv.at
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss online eingereicht werden.
- Die Einreichungen werden von der Abteilung Integration und Diversität nach den Förderrichtlinien geprüft.
- Eine Expert*innen-Gruppe nimmt anhand von Auswahlkriterien eine Punktebewertung und Reihung vor. Diese Reihung bildet die Grundlage für die Gewährung der Förderung.
- Die Verständigung sowie jeder weitere Schriftverkehr seitens der Abteilung Integration und Diversität erfolgt an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse.
Erforderliche Unterlagen
- Einverständniserklärung zu den Förderrichtlinien für Kleinprojekte bis 5.000 Euro: 118 KB PDF
- Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung (Finanzplan): 40 KB XLSX
- Bitte als XLSX-Datei hochladen.
- Wenn Sie für Ihr Projekt auch bei anderen öffentlichen Institutionen um Förderung angesucht haben oder vorhaben das zu tun, sind die Namen der jeweiligen Institutionen und die Höhe der beantragten bzw. bewilligten Förderung verpflichtend anzugeben.
- Vereinsstatuten bzw. Gesellschaftsvertrag
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises des vertretungsbefugten Organs bzw. der vertretungsbefugten Organe
- Detaillierte Projektbeschreibung, die folgende Informationen enthalten soll:
- Wer trägt das Projekt?
Vorstellung des Vereins: Gründungsdatum, Kurzbeschreibung bisheriger Tätigkeiten, kurze Selbstvorstellung der Mitglieder des Vereinsvorstandes - Was sind die Intentionen des Projektes?
- Problemstellung/Ausgangslage
- Bedarfsanalyse
- Zielgruppe
- Projektinhalt
- Zielsetzung
- Ergänzung zu bestehenden Angeboten
- Wie soll das Projekt durchgeführt werden?
Beispiele: Methoden (Vorträge, Workshops?), Organisationsstruktur usw. - Welche Personen führen das Projekt durch?
- Angabe der beruflichen Qualifikation(en)
- Angabe der bisherigen Tätigkeiten der Durchführenden
- Tätigkeitsbeschreibung im eingereichten Projekt
- Stundenanzahl im Projekt, Honorarsatz
- Wann soll das Projekt durchgeführt werden?
- Vorbereitungszeit
- Realisierungszeitpunkt
- Dauer
- Wo soll das Projekt durchgeführt werden?
- Was ist die Eigenleistung des Vereins?
- Wer trägt das Projekt?
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
- Online-Formular: Förderung Integrationskleinprojekt - Antrag
- Einverständniserklärung
- Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung (Finanzplan): 40 KB XLSX
Zusätzliche Informationen
Für die Förderabrechnung müssen folgende Unterlagen übermittelt werden:
- Detaillierter Projektbericht zum durchgeführten Projekt und statistische Daten zu Besucher*innen-Zahl, Anzahl der Workshops usw.
- Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung (Finanzplan): 40 KB XLSX analog zur eingereichten Kalkulation
- Belegaufstellung: 11 KB XLSX über die Belege, die bei der Abteilung Integration und Diversität abgerechnet werden
- Belegexemplare/Drucksorten (Programm-Ankündigungen, Folder, Einladungen, Zeitungsberichte usw.) als PDF-Datei oder Bild zum Nachweis der Verwendung des offiziellen Logos der Abteilung Integration und Diversität
- Der*die Fördernehmer*in muss der Abteilung Integration und Diversität digitale Materialien wie Bilder, Videos und Berichte, die während des Projekts entstanden sind, in gängigen Formaten (z. B. Bilder: JPG, Videos: MP4, Berichte: PDF) zur Verfügung stellen. Der*die Fördernehmer*in gewährleistet, dass die bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind und dass alle erforderlichen Genehmigungen zur Verwendung der Inhalte eingeholt wurden. Die Abteilung Integration und Diversität erhält ein nicht-exklusives, unbefristetes Nutzungsrecht an den bereitgestellten Materialien für Zwecke der Dokumentation, Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt.
Stadt Wien | Integration und Diversität
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