Wiener Bezirksvertretungswahl 2025

  1. WahlkartenAntrag
  2. Kontrolle
  3. Abschluss

Online Beantragung von Wahlkarten für die Wahl am 27.04.2025

Bitte beachten Sie

  • PflichtfeldFeld muss ausgefüllt sein
  • InfoInformation und Hilfe zum Ausfüllen

Hinweise

Achtung: Diese Online-Beantragung von Wahlkarten gilt nur für nichtösterreichische EU-Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Wien (Stichtag 28.01.2025), die im Wiener Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Den Wahlkartenantrag für österreichische Staatsbürger*innen für die Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 finden Sie hier:

Wahlkartenantrag für österreichische Staatsbürger*innen (für die Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025)

Begründung für den Antrag einer Wahlkarte
Ich werde voraussichtlich am Wahltag verhindert sein, meine Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben und beantrage daher die Ausstellung einer Wahlkarte.
Grund Pflichtfeld
 


Wahlberechtigte Person
Dokumentendaten

Die Daten eines amtlichen Lichtbildausweises sind für eine eindeutige Identifizierung unbedingt erforderlich.

Laden Sie bitte eine Kopie (.pdf, .jpg, .gif, .tiff, maximal 8 MB groß) des amtlichen Lichtbildausweises (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) hoch. Aus dieser müssen Ihre Personendaten hervorgehen.

Wohnadresse (Hauptwohnsitz)
Bitte die Wohnadresse zum Stichtag der Wahl, dem 28. Jänner 2025, eingeben.
Ort: Wien
Zustellungsart

Die persönliche Abholung von Wahlkarten ist nur bis Freitag, den 25. April 2025, 12 Uhr, möglich. Eine spätere Abholung von vor diesem Zeitpunkt beantragten Wahlkarten ist nur möglich, wenn dies mit dem zuständigen Wahlreferat Ihres Magistratischen Bezirksamtes vereinbart wurde.

Pflichtfeld


Zustelladresse

Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt grundsätzlich eingeschrieben. Ausgenommen davon sind Wahlkartenanträge, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (zum Beispiel ID Austria) beantragt wurden bei denen die nicht eingeschriebene Zustellung gewünscht wird. Wird keine Zustelladresse angegeben, so erfolgt die Zustellung an die Wohnadresse. Es kann zweckmäßiger sein, als Zustelladresse beispielsweise die Anschrift des Arbeitsplatzes bekannt zu geben, um sich einen Weg zur Post zu ersparen.

Blinde und stark sehbehinderte Personen
Zum Ausfüllen der Wahlkarte und des Stimmzettels stehen für blinde und stark sehbehinderte Wähler*innen Wahlkarten- und Stimmzettelschablonen zur Verfügung.
 
Kontakte
Es wird dringend empfohlen, eine der angebotenen Kontaktmöglichkeiten anzugeben.

Erfahrungsgemäß ist es für das zuständige Wahlreferat in bestimmten Fällen zur Wahrung des Wahlrechts oder zur korrekten Zustellung der Wahlkarte notwendig, mit den Antragsteller*innen Kontakt aufzunehmen.

Durch Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erkläre ich mich damit einverstanden, dass bei Zustellproblemen eine Kontaktaufnahme durch den Zustelldienst erfolgen kann.

 
Mitteilungen
Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Nach erfolgreichem Senden dieser Seite erhalten Sie die von Ihnen ausgefüllten Daten noch einmal zur Kontrolle. Erst auf dieser Kontrollseite können Sie den Antrag absenden.