Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025

  1. WahlkartenAntrag
  2. Kontrolle
  3. Abschluss

Online Beantragung von Wahlkarten für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft mit eingeschränkter Mobilität

Bitte beachten Sie

  • PflichtfeldFeld muss ausgefüllt sein
  • InfoInformation und Hilfe zum Ausfüllen

Hinweise

Achtung: Diese Online-Beantragung von Wahlkarten gilt nur für österreichische Staatsbürger*innen mit Hauptwohnsitz in Wien (Stichtag 28.01.2025), die im Wiener Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Den Wahlkartenantrag für nichtösterreichische EU-Bürger*innen für die Bezirksvertretungswahl 2025 finden Sie hier:Wahlkartenantrag für nichtösterreichische EU-Bürger*innen mit eingetschränkter Mobilität (für die Bezirksvertretungswahl 2025)

Mit diesem Wahlkartenantrag beantragen Sie gleichzeitig den Besuch einer mobilen Wahlkommission am Wahltag. Wenn Sie diesen nicht benötigen, stellen Sie bitte einen gewöhnlichen Wahlkartenantrag:

Wahlkartenantrag

Begründung für den Antrag einer Wahlkarte
Ich werde voraussichtlich am Wahltag verhindert sein, meine Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben und beantrage daher die Ausstellung einer Wahlkarte.
Grund Pflichtfeld
 


Wahlberechtigte Person
Dokumentendaten

Hinweise zur Eingabe der Dokumentennummern

Die Daten eines amtlichen Lichtbildausweises sind für eine eindeutige Identifizierung unbedingt erforderlich. Die Identifizierung kann auf folgende Weise erfolgen:

1) Wenn Sie sich mit einem österreichischen Reisepass, Personalausweis oder Führerschein identifizieren, reicht die Angabe der Dokumentennummer.
2) Wollen Sie sich mit einem anderen Dokument identifizieren, übermitteln Sie uns bitte Kopien (.pdf, .jpg, .gif, .tiff, maximal 8 MB groß) des anderen amtlichen Lichtbildausweises (zum Beispiel Studierendenausweis, Schüler*innenausweis). Aus diesem müssen Ihre Personendaten, die Dokumentenart und -nummer und die ausstellende Behörde hervorgehen.

Wenn Sie im Antrag nur eine Dokumentennummer angeben, erklären Sie sich mit dem Abgleich der Dokumentennummer mit dem jeweiligen elektronischen Register ausdrücklich einverstanden. Damit ersparen Sie sich die Vorlage des entsprechenden Dokuments im Wahlreferat.

Wohnadresse (Hauptwohnsitz)
Bitte die Wohnadresse zum Stichtag der Wahl, dem 28. Jänner 2025, eingeben.
Ort: Wien
Zustellungsart

Die persönliche Abholung von Wahlkarten ist nur bis Freitag, den 25. April 2025, 12 Uhr, möglich. Eine spätere Abholung von vor diesem Zeitpunkt beantragten Wahlkarten ist nur möglich, wenn dies mit dem zuständigen Wahlreferat Ihres Magistratischen Bezirksamtes vereinbart wurde.

Pflichtfeld


Zustelladresse

Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt grundsätzlich eingeschrieben. Ausgenommen davon sind Wahlkartenanträge, die mit qualifizierter elektronischer Signatur (zum Beispiel ID Austria) beantragt wurden, bei denen die nicht eingeschriebene Zustellung gewünscht wird. Wird keine Zustelladresse angegeben, so erfolgt die Zustellung an die Wohnadresse. Es kann zweckmäßiger sein, als Zustelladresse beispielsweise die Anschrift des Arbeitsplatzes bekannt zu geben, um sich einen Weg zur Post zu ersparen.

Begründung
Es wird aus folgendem Grund um den Besuch einer besonderen Wahlbehörde ersucht
 


Besuchsadresse
 
Blinde und stark sehbehinderte Personen
Zum Ausfüllen der Wahlkarte und der Stimmzettel stehen für blinde und stark sehbehinderte Wähler*innen Wahlkarten- und Stimmzettelschablonen zur Verfügung.
 
Kontakte

Es wird dringend empfohlen, eine der angebotenen Kontaktmöglichkeiten anzugeben.

Erfahrungsgemäß ist es für das zuständige Wahlreferat in bestimmten Fällen zur Wahrung des Wahlrechts oder zur korrekten Zustellung der Wahlkarte notwendig, mit den Antragsteller*innen Kontakt aufzunehmen.

Durch Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erkläre ich mich damit einverstanden, dass bei Zustellproblemen eine Kontaktaufnahme durch den Zustelldienst erfolgen kann.

 
Mitteilungen
Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Nach erfolgreichem Senden dieser Seite erhalten Sie die von Ihnen ausgefüllten Daten noch einmal zur Kontrolle. Erst auf dieser Kontrollseite können Sie den Antrag absenden.