3.6.A1/1.374/1. Ex |
Patent 374 1. Ex |
23.8.1639 |
Ferdinand III. befiehlt allen hier einquartierten Offizieren und Soldaten auf Beschwerden hin, den Quartiersanweisungen der dazu geordneten Kommissare, der beiden Stadtgerichtsbesitzer Johann Meichsner und Wolff Köllner sowie des Mitgleids des Äußeren Rats Mathias Otto, Folge zu leisten und keine größeren Quartiere zu beanspruchen, sowie keine ungerechtfertigten Leistungen von Bürgern und Inwohnern zu verlangen und deren Häuser, Gärten oder Stadel zu verwüsten, auszurauben oder gar niederzureissen. Kanzleivermerk: Ad mandatum sacrae Casare majestatis proprium [handschriftlich] Unterschrift: Ferdinand; (Freiherr von) Questenberg; N. Ottmann Ausstellungsort: Wien Schlagworte: . |
Unbeschränkt benützbar: Schutzfristen abgelaufen [§§ 9 (1) und 10 (1 und 2) Wr.ArchG]. |
Gleichzeitige, besiegelte Abschrift |
Freigabe zur Veröffentlichung |
Die Anlage der Regesten erfolgte nach den üblichen Kriterien: * Aufnahme des Rechtsinhalts, aller Personen- und Ortsnamen sowie aller Datumsangaben im Original und mit Umrechnung. * Klammersetzung: runde ( ) enthalten die originale Schreibweise und die Ergänzung von Eigennamen, eckige [ ] enthalten Erklärungen, Verweise und Zusätze des Editors, spitze < > kennzeichnen Textverluste durch Beschädigung und frühere Einfügungen. * Druck- und Literaturangaben wurden nur in Ausnahmefällen aufgenommen. |
31.12.1996 |
Michaela Laichmann |