1.3.2.116.A62/KA |
Bürgerkataster (1. und 2. Reihe) |
ca. 1840-1920 |
Erstellt durch das Konskriptionsamt (1.1.8), Evidenzhaltung durch den Steuer- und Wahlkataster (1.1.4) |
Das neue Gemeindestatut vom Jahre 1890 und 1900 enthielt eine Neuregelung der Bürgeraufnahmen, so dass ein Bürgerkataster angelegt wurde, der als Ergänzung zur Gemeindematrik (=Heimatrolle) diente. Der Kataster enthält nur Männer, die den Bürgereid zwischen circa 1840 und 1920 abgelegt haben. Für den Kataster wurden ab 1890 wahrscheinlich alle Eide nach circa 1840 aus den Bürgereidbüchern (siehe Bestand Bürgereidbücher) erfasst, vollständig ist der Kataster daher erst ab 1890. Der Kataster enthält damit Personen mit Geburtsdaten zwischen circa 1800 und 1900. Um 1900 wurden dann alle Personen, die zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben waren, ausgeschieden (= 2. Reihe). Personen, die noch lebten oder deren Sterbedatum nicht sicher war, blieben in der 1. Reihe.
Laut Akt Steuerkataster (1.1.4), A 1: Nr. 282 und Nr. 283 (aus 1899) wurde der Bürgerkataster mit Stadtratsbeschluss vom 5. Jänner 1899 Z. 141 beschlossen und die Bezahlung mit Beschluss vom 2. März 1899 Z. 1572 geregelt. Der Bürgerkataster wurde vom Konskriptionsamt erstellt und dann dem Steuer- und Wahlkataster zur weiteren Evidenzhaltung übergeben. |
An Informationen enthält jede Katasterkarte den Namen des Bürgers, Geburtsdatum und -ort, Beschäftigung, Wohnort, das Datum des Bürgereids und zum Teil eine Aktenzahl. Der Kataster kann damit als Index für die Bürgereidbücher verwendet werden. |
Alphabetisch nach Familiennamen (in zwei Reihen). |
Gleitende Archivsperre 30 Jahre [§§ 9 (1) und 10 (1) Wr.ArchG] abgelaufen; erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten [§ 10 (2) Wr.ArchG]; Einsichtsrechte für Betroffene [§ 11 Wr.ArchG]. |
31.12.9999 |
Deutsch |
Keines. |
Bürgereidbücher: B 1 |
Beschreibung von Martin Stürzlinger 2004; Angaben zum Steuerkatasters ergänzt von Martin Stürzlinger 2006 |
Freigabe durch BearbeiterIn |
ISAD(G) |
17.01.2006 |
pil |