1.1.10.B1 |
TBP - Totenbeschauprotokoll |
22.8.1648-31.8.1920 |
1090 Bände |
Totenbeschreibamt |
Hofkanzleidekret vom 30. März 1770, Codex Austriacus Bd. 6, S. 182: Einführung der Totenbeschau. Kundmachung des k.k. Statthalters im Erzherzogtum Österreich unter der Enns vom 21. Juli 1906, LGVBl 62, betreffend die vom Wiener Magistrat erlassene und von der k.k.niederösterreichischen Statthalterei genehmigte Totenbeschauordnung in der Fassung der Kundmachung vom 7. Juni 1910, LGVBl 140 und vom 12. Februar 1918, LGVBl. 28/1918. Die Totenbeschau obliegt dem Magistrat, der sich der von ihm dazu bestellten Ärzte bedient. Jeder Todesfall mit Ausnahme der Pfleglinge einer von einer öffentlichen Gebietskörperschaft betriebenen Krankenanstalt ist dem Magistrat zu melden. In diesen Krankenanstalten gelten der Prosektor und sein Stellvertreter als Totenbeschauärzte. Der Totenbeschauarzt hat nach Abschluss der Beschau eine Todesbescheinigung auszustellen. |
Der erste erhaltene Band trägt von einer alten Nummerierung die Nummer 34. Es ist daher anzunehmen, dass die ersten 33 Bände verloren gegangen sind. Sedlaczek/Löwy schätzen den Umfang dieser verlorenen Jahrgänge auf etwa 70 bis 100. |
1854 übergab das Totenbeschreibamt die Jahrgänge 1648 bis 1799 dem Archiv (H.A. Akt 3/1854). Übernahme von der Abteilung Beerdigungswesen im Konskriptionsamt 1922: Totenbeschauprotokolle 1800 - 1860 (Acc.nr. 2799); Übernahme Totenbeschreibamt 1924: Totenbeschauprotokolle 1861-1913 (Acc.nr. 2884); Übernahme Totenbeschreibamt 1926: Totenbeschauprotokolle 1915 (Acc.nr. 2909); |
Vom städtischen Totenbeschreibamt wurden alle Toten auf folgendem Gebiet beschaut: Örtlicher Geltungsbereich: 1648-1705: Stadt, Leopoldstadt, Jägerzeile, Weißgerber, Landstraße, Wieden, Laimgrube, Windmühle, Mariahilf, Spittelberg, Josefstadt, Alsergrund (Alserstraße, Währingergasse) und Rossau. Ab 1649 zeitweilig, ab 1679 dauernd auch St. Ulrich. Ab 1705 das gesamte Gebiet innerhalb des Linienwalls (zu den oben genannten zusätzlich noch: Erdberg, Hundsturm, Reinprechtsdorf, Margareten, Matzleinsdorf, Gumpendorf, Nikolsdorf, Thury, Konradswörth, Mühlfeld und ab 1707 Lichtental). Ab 1892 zusätzlich die Vororte außerhalb des Gürtels, ab 1906 auch Floridsdorf und ab 1909 Strebersdorf.
Erfasste Personen: Alle verstorbenen Personen im oben genannten Gebiet, außer: Nicht erfasst sind die Mitglieder der Familie des Landesfürsten und auswärtige Geschäftsträger, in älterer Zeit auch die Personen des hohen Adels, jene Ordensgeistlichkeit, die ihre Toten in eigenen Friedhöfen bestattete, hingerichtete Personen bis ins späte 19. Jahrhundert und teilweise Kinder unter einem Jahr.
Es fehlen die Zeiträume: 1.11.1656-31.12.1658, 11.10.1663-31.12.1663, 1.7.1676-31.12.1677
Inhalt: Im Totenbeschauprotokoll sind folgende Angaben für jeden Verstorbenen aufgenommen: Todestag, Vor- und Familienname (bei Kindern der Name des Vaters/Mutter, bei Ehefrauen Name des Mannes), Beruf, Wohnort, Todesursache und Alter. Ab 1789 Totenbeschauer, ab 1804 Geburtsort, ab 1811 Familienstand, ab 1841 Religion, ab 1867 Heimatzuständigkeit, ab 1897 Friedhof und ab 1900 Sterbematrik.
Weitere Details zu den erfassten Personen und zu den Angaben pro Person (laut Roman Uhl): Todestag: Bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts liegt das angegebene Datum als Beschautag in der Regel einen Tag nach dem wirklichen Todestag. Vor- und Zuname: Gattinnen und Kinder werden bis 1852 unter dem Namen des Gatten, beziehungsweise des noch lebenden Elternteils geführt, Stiefkinder unter dem des lebenden Stiefelternteiles, meist mit Angabe des richtigen Zunamens; Ziehkinder in der Regel nur mit dem Vornamen. Im 17. Jahrhundert werden wiederholt auch Dienstpersonen (nur Vorname) unter dem Namen des Dienstgebers gebracht. Beruf: Neben der Berufsangabe ist bis 1861 stets die Zugehörigkeit zur Bürgerschaft angemerkt. Die Titulatur (Angabe der Adelsprädikate, die Bezeichnung "Herr", "Frau") wird besonders in älterer Zeit sehr genau genommen. So finden sich öfters noch nachträglich vorgenommene Berichtigungen, wie zum Beispiel Durchstreichung der Bezeichnung "Frau" und Überschreiben mit "Weib". Stand: Allgemein angegeben seit 1811, bei Frauen in der Regel schon seit 1648 durch die Bezeichnung Witwe, Jungfrau, lediges Mensch. - Uneheliche Kinder sind, ohne Nennung des Vaters, stets als solche gekennzeichnet; die Jahre 1752 bis 1785 bringen Sonderverzeichnisse. Religion: Allgemein seit 1841. Nichtchristen werden von 1648 bis 1785 stets ausdrücklich als solche bezeichnet, wiederholt auch Evangelische. Die Jahre 1648 bis 1669 und 1782 bis 1785 bringen Sonderverzeichnisse der Juden, 1752 bis 1759 der Nichtkatholiken, die jeweils beigebunden sind. Wohn-, beziehungsweise Sterbeort: Bei in Krankenanstalten Verstorbenen ist bis 1852 (vor Einführung vorgedruckter Formulare) der Wohnort nicht immer angegeben. - Die Hausbezeichnung geschieht in älterer Zeit durch Angabe des Hausschildes oder Hausbesitzers, beziehungsweise seines Berufes, zum Beispiel "beim goldenen ABC", "Dattenrieder'sches Haus", "Rauchfangkehrer'sches Haus". In der Stadt ist der Gassenname beigesetzt, in den Vorstädten nur der Vorstadtname. Ab 2. Dezember 1772 sind die Häuser durch Nummern bezeichnet, die der jeweils geltenden Nummerierung entsprechen. Im Oktober 1862 beginnt die in diesem Jahre durchgeführte gassenweise Nummerierung auch in den Totenprotokollen aufzuscheinen, doch ist bis Jänner 1863 in der Regel auch die alte Hausnummer beigesetzt. Geburtsort: Allgemein seit 1804, vielfach schon seit 1795. Bei auf der Durchreise Verstorbenen oder von auswärts in Krankenanstalten Eingelieferten finden sich schon seit 1648 Herkunftsangabe, die aber in der Regel nur den ständigen Wohnsitz darstellen. Todesursache: Die gewaltsamen Todesarten gerichtlich beschauter Personen werden in älterer Zeit stets ausführlich beschrieben. Dagegen ist die Zahl der angeführten letalen Krankheiten noch sehr gering. Alter: Die Angaben sind bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts wenig verlässlich. Ab 1896 erscheint in manchen äußeren Bezirken statt der Altersangaben das Geburtsdatum, ab 1901 in der Regel allgemein. Totenbeschauer: Seit 30. April 1789 sind die Anfangsbuchstaben, seit 1792 ist der volle Name beigesetzt.
Seit 1853 erfolgt die Eintragung dieser Daten in vorgedruckte Tabellenformulare. Außer den bereits erwähnten Sonderverzeichnissen Andersgläubiger und unehelicher Kinder bringen die Totenbeschauprotokolle noch folgende: 1752 bis 1785 vom Gericht beschaute Personen, 1752 und 1760 bis 1761 unbekannte Personen, 1760 bis 1769 in St. Marx verstorbene Personen, 1779 die bei der Explosion des Pulverturmes Verunglückten und 1786 bis 1795 im Findelhaus verstorbene Kinder.
Weil die Totenbeschauprotokolle Abschriften der Totenbeschauzettel sind, die, wie aus der Schrift der Bücher ersichtlich ist, besonders in älterer Zeit erst viel später durchgeführt wurden, weil früher die Namensschreibung keine feststehende, sondern eine rein phonetische war und außerdem, wie eine behördliche Beanstandung vom 26. April 1727 (WStLA, Alte Registratur 29/1727) aussagt, die Zettel oft unleserlich und mangelhaft ausgestellt wurden, so darf es nicht wunder nehmen, wenn die Bücher vielfach Fehler und Irrtümer aufweisen, wie Namensverschreibungen, Auslassungen, Doppeleintragungen, Zusammenziehungen von zwei Befunden in einen und dergleichen mehr. Für genaue Angaben ist zu empfehlen, die Angaben des Totenbeschauprotokolls stets in der Kirchenmatrik zu überprüfen. |
Abgeschlossen |
Die Totenbeschauprotokolle beziehungsweise Totenbeschaubefunde sind chronologisch jahresweise geordnet und nur zu einem geringen Teil gibt es namentliche Indices dazu. Eine Nachsuche ist daher nur dann erfolgversprechend möglich, wenn der Todeszeitpunkt sehr genau eingegrenzt werden kann.
1648-1759: Chronologisch nach Datum der Totenbeschau mit Index. Index 1648-1663 und 1667-1669 nach Vornamen. Index 1664-1666 und 1669-20.4.1752 nach Familiennamen (BP, CK(G), DT, FBU und teilweise AE jeweils gemeinsam)
21.4.1752-1891: Alphabetisch nach Anfangsbuchstaben des Familiennamen, innerhalb des Buchstabens aber nach Todesdatum.
1892-30.6.1917: Pro Monat die Bezirke 1-9 und 20 gemeinsam, die Bezirke 10-21 jeweils extra. Innerhalb der Bezirke nach Todesdatum.
1.7.1917-31.8.1920: Alphabetisch nach Familiennamen für alle Bezirke. Die Buchstaben werden nach dem dem Anfangsbuchstaben folgenden ersten Vokal unterteilt: a, e, i, o, u und au (ai, ei, eu). |
Schutzfristen abgelaufen [§§ 9 (1) und 10 (1 und 2) Wr.ArchG], aus konservatorischen Gründen grundsätzlich nur im Mikrofilm benützbar [§ 9 (3) 1 Wr.ArchG]. |
31.12.9999 |
Reproduktion unter Einhaltung von Zugangsbestimmungen möglich. Für die Herstellung von Reproduktionen auf Auftrag gelten die Tarife für die Benutzung von Archivgut und Leistungen des Archives (Beschluss des Gemeinderats vom 24.10.2014, 02698-2014/0001-GK). Vom Wiener Stadt- und Landesarchiv hergestellte Digitalisate werden für die Weiterverwendung für nichtkommerzielle Zwecke gebühren- und genehmigungsfrei zur Verfügung gestellt: CC BY-NC-ND 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de. Bezeichnung: "Quelle: WStLA". |
Deutsch |
Teilweise beigebundene Indices, Archivbehelfe in Karteiform (WStLA 1.1.14.2.4), K 9 bis K 15: 1648-1885, 1901 (im Benützersaal) WStLA: Gustav Gugitz, Auszüge aus den Totenbeschauprotokollen 1648-1699 und 1700-1799. Maschinschriftliche Listen von Personen des Kulturlebens. Burchartz, Christian M., Verzeichnis der Verstorbenen: Namensindex 1885-1897 (Wien 2007-2010) [Archivbibliothek: E 896] |
Mikrofilm im Benützersaal. |
Neben den Totenbeschauprotokollen führte das Totenbeschreibamt auch jährliche statistische Listen mit Gesamtzahl der Taufen/Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle. Diese sind teilweise dem Totenbeschauprototokoll beigebunden, teilweise im Wiener Diarium abgedruckt (siehe auch Serie A 4). Die Fortsetzung der Totenbeschauprotokolle sind jeweils ein Index 1920-1927 (A 3) und 1928-1938 (B 2), die zu den Totenbeschaubefunden 1920-1938 (A 1) führen. Weitere Befunde finden sich: M.Abt. 213a, A 12, 1939-1944 und M.Abt. 212, A 12, 1940-1999. |
Roman Uhl, Die Totenprotokolle der Stadt Wien, in: Die Sippe 1 (1938), 53-56. Stephan Sedlaczek - Wilhelm Löwy, Wien. Statistischer Bericht über die wichtigsten demographischen Verhältnisse, Wien 1887, 7-17. Andreas Weigl, Die Wiener Totenbeschauprotokolle als Quelle zur Sozialgeschichte der Medizin, in: Pro Civitatae Austriae. Informationen zur Stadtgeschichtsforschung in Österreich NF 2 (1997), 23-34. Siehe dort für die weitere Literatur. |
Das Totenbeschauprotokoll war ursprünglich beim Bestand Totenverzeichnisse in der Gruppe 1 mit dem Verzeichnis der Verstorbenen mit der Signatur I-A-1ff signiert. |
Beschreibung von Martin Stürzlinger 2003 und 2005; ergänzt von Heinrich Berg Mai 2005 |
Freigabe zur Veröffentlichung |
3.11.2005 |
lai |