2.5.1.4 |
Bundespolizeidirektion Wien: Historische Meldeunterlagen |
(ca.1880)-1904-1976 |
Teilbestand |
26884 Einheiten Sonderformat |
k.k. Polizeidirektion Wien (?Bg); Bundespolzeidirektion Wien |
Die Erfassung von Bewohnern der Stadt gab es in unterschiedlicher Ausformung seit dem Mittelalter. Die ältesten melderechtlichen Vorschriften stammen aus der Mitte des 15. Jahrhunderts und stehen im Zusammenhang mit der Regulierung der Bettelei. Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts erfolgte die Meldung mit "Zettel". Die Meldepflicht im heutige Sinn wurde im Laufe des 19. Jahrhunderts ausgestaltet. So durch die Meldeordnung von 1849 und deren Ergänzung durch einen Statthaltereierlass vom 23. Dezember 1859. Mit 5. August 1889 wurde ein Zentralmeldeamt und ein Wohnnungsauskunftsdienst bei der k.k. Polizeidirektion eingerichtet. Seit damals sind Meldedaten öffentlich zugänglich.
Die Verpflichtung zur Anmeldung von Geschäftsräumen bestand bis zum Meldegesetz 1954.
Meldegesetz StGBl 163/1945 Meldegesetz 1954, BGBl 175/1954 Meldegesetz 1972, BGBl 30/1973 Meldegesetz 1991, BGBl 9/1992; zuletzt geändert BGBl I 151/2004. |
Das sogenannte A-Antiquariat (circa 1880 bis 1904) wurde bereits vom Zentralmeldeamt vernichtet. Lediglich Meldezettel von circa 80 Personen aus dem A-Antiquariat befanden sich damals beim Polizeimuseum in einer Dauerausstellung und haben sich daher erhalten (jetzt: K11 - Prominentensammlung).
Die Antiquariate B, C und D wurden im Archiv bis zur Übersiedlung in den Gasometer D im Depot Buchfeldgasse archiviert. Das E-Antiquariat war vor der Übersiedlung in das Archiv im Gasometer im Depot Neustiftgasse gelagert und wurde von den KollegInnen des Referats Historische Meldeunterlagen geordnet. Im Archiv wurde die Serie K11 angelegt, in der Meldezettel von bekannten Persönlichkeiten gesammelt werden. In den Jahren 2006 bis 2009 wurden im Archiv die Todesmeldungen aus dem Sonderstandesamt Bad Arolsen zur letzten Meldung der bestreffenden Person gelegt.
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Der Bestand wurde ab 1977 von der Bundespolizeidirektion Wien - Zentralmeldeamt übernommen, zunächst die Antiquarate B bis D (Acc.Nr. 5035), 1978 die Meldekartei 1941 - 1946 (Acc.Nr. 5095), 2006 das E-Antiquariat, 2020 (Acc. Nr. 8153) Dorotheumsauktion |
Meldeunterlagen nach dem Meldegesetz: Ein Meldezettel umfasst jeweils eine Meldung der Betroffenen zu einer bestimmten Adresse. Für jede neue Meldung auch der selben Person war ein neuer Zettel anzulegen. Ehefrauen waren in der Regel beim Gatten, Kinder bis zum 18. Lebensjahr bei den Eltern mitgemeldet. Die Meldekartei K4 war zur Verzeichnung mehrerer Meldungen der selben Person bestimmt und enthält Angaben zu den Eltern der gemeldeten Person. |
Das sogenannte A-Antiquariat mit den Meldezetteln des 19. Jahrhunderts wurde vor der Anbietung an das Archiv vom Zentralmeldeamt vernichtet. |
Bestand abgeschlossen |
Serien: K1 - K6, K11, K1006(prov.) - K1008(prov.), FA. Die Gliederung folgt der ursprünglichen Einteilung in "Antiquariate", die alphabetisch benannt wurden (B-Antiquariat, C-Antiquariat und so weiter), mit Ausnahme der Meldekartei, und jeweils einen bestimmten Zeitraum abdecken. Bestimmend für die Zugehörigkeit zu einem Antiquariat ist nicht der Zeitpunkt der Anmeldung, sondern der Abmeldung, da gültige Meldezettel mit aufrechter Meldung bei Abschluss eines Antiquariats in das nachfolgende übertragen wurden. Beispiel: Bei einer am 20.6.1938 verstorbene Person mit der Meldung vom 1.4.1915 bis 20.6.1938 zu einer bestimmten Adresse wurde dieser Meldezettel vom B-Antiquariat ins C-Antiquariat und schließlich ins D-Antiquariat. weitergereiht. Ausgenommen davon ist die Meldekartei, die 1941 völlig neu begonnen wurde.
Die Meldezettel sind innerhalb der Antiquariate getrennt nach Frauen und Männern in phonetischen Gruppen und innerhalb dieser durchgehend nach Vornamen geordnet, egal wie der Familienname lautet (wenn er nur in diese phonetische Gruppe fällt),. Als weitere Ordnungskriterien sind die Meldezettel der Antiquariate B, C und D von Männern nach Berufen und die von Frauen nach Geburtsorten gereiht. Lediglich die Meldekartei und das E-Antiquariat. sind nach Geburtsdaten gelegt. |
Der Teil der Meldedaten, der schon von der Meldebehörde entsprechend der jeweils gültigen Rechtslage beauskunftet wurde und somit öffentlich zugänglich war (Adresse, Abmeldung) ist unbeschränkt benützbar [§ 9 (2) Wr.ArchG]. Für den übrigen Teil gilt die erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten [§10 (2) Wr.ArchG]; Einsichtsrechte für Betroffene [§11 Wr. ArchG]. Aus konservatorischen Gründen ist die Benützung grundsätzlich auf die Auskunftserteilung beschränkt, Originale werden nicht vorgelegt [§9 (3) 1. Wr.ArchG], Im Fall einer Schutzfristverkürzung [§10(3) Wr.ArchG] auf Mikrofilm zu benützen. |
31.12.9999 |
Mikroverfilmung: Eine Serie von Mikrofilmen der Meldekartei (auf Mikrofilm-Kassetten) war schon vom Zentralmeldeamt angefertigt worden und wurde mit dem Bestand übergeben, ebenso wie die Mikrofilme des E-Antiquariats. |
WStLA, Gemeinde Hadersdorf Weidlingau (1.9.14.5), K1 - Meldeunterlagen; Herrschaft Montserrat (2.1.1.15, B2 - Fremdenmeldungen. |
Herbert Koch, Wohnhaft in Wien. Geschichte und Bedeutung des Meldewesens. WGBll. 41, Beiheft 3 (1986) |
Beschreibung von Michaela Laichmann 2009, ergänzt Heinrich Berg 2011 |
In Bearbeitung |
30.9.2009 |
Bg |