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Landtag, 26. Sitzung vom 25.06.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 35 von 61

 

gegenseitige Deckungsfähigkeit auf Bezirksebene geben soll.

 

Kollege Lindenmayr! Wenn das aus dem Initiativantrag herausgenommen wird, würden wir dieser Änderung sofort zustimmen! Die gegenseitige Deckungsfähigkeit bedeutet jedoch nichts anders, als dass die Macht der Bezirksvorsteher und Bezirksvorsteherinnen zunimmt und die Relevanz der Bezirksvertretung abnimmt. Und diesem schleichenden Entdemokratisierungsprozess wollen und werden wir nicht zustimmen. – Danke sehr. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Als nächster Redner hat sich Abg Dr Tschirf zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Klubvorsitzender.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Wir haben es hier mit einer Änderung der Stadtverfassung zu tun, und ich möchte in Erinnerung rufen, worum es geht: Es gibt jetzt die Möglichkeit, dass Fraktionsvereinbarungen auch auf Bezirksebene möglich sein sollen. Ich glaube, das ist gut. Jeder, der wie ich selbst einmal einer Bezirksvertretung angehört hat, weiß, dass es durchaus sinnvoll ist, diese Möglichkeit zu schaffen. Das gibt es auch in manchen Bezirken.

 

Zweitens wird der Budgetvollzug auf Gemeinde- und Bezirksebene mit dem Stichwort „zulässige Deckungsfähigkeit“ verwaltungstechnisch vereinfacht. Weiters wird ein Notkompetenzrecht wie jenes der Kollegialorgane Gemeinderat beziehungsweise Bezirke eingeführt. Wir haben das genau geprüft, und es ist in Wirklichkeit die gleiche Regelung, wie wir sie auch auf der Ebene der Stadtverfassung, also eine Ebene darüber, haben.

 

Nicht zuletzt wird das Gebrauchsabgabegesetz in einem Punkt geändert: Bezirksvorsteher erhalten das Recht der Akteneinsicht, was dringend angezeigt war. Die Bezirke wurden einmal am Anfang in Genehmigungsverfahren eingebunden, der weitere Verwaltungsweg inklusive Instanzenzug in allen Details war ihnen jedoch mehr oder weniger verschlossen. Das wird nun durch das Akteneinsichtsrecht geändert.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist dies ein weiterer Schritt in Richtung Dezentralisierung, und diese ist für die Volkspartei ein ganz wesentlicher Punkt. Wir sehen darin nicht eine Endstelle oder sonst irgendetwas, sondern wir glauben, dass dieser Prozess weiter fortgesetzt werden sollte. Wir bedauern, dass wir noch nicht mehr Verfassungsänderungen zustande gebracht haben.

 

Abg Dr Günther hat davon gesprochen, dass in der Zeit unserer Regierungsbeteiligung gar nichts weiter gegangen ist. – Ich gestehe zu, dass das Wahlrecht sicherlich ein Punkt war, der weiter gebracht werden sollen hätte! Wenn ich mir aber die Schaffung der Minderheitsrechte betreffend Rechnungshof und Kontrollausschuss, hinsichtlich der Möglichkeit der Einberufung von Gemeinderats- und Landtagssitzungen und vor allem die erstmalige Schaffung der Möglichkeit, Untersuchungskommissionen zu beschließen, ansehe, dann muss ich sagen: In dieser Zeit ist etwas weitergegangen, wovon wir heute nur träumen können!

 

Ich möchte dazu noch feststellen, dass es ein Thema gibt, das alle drei Oppositionsparteien zu Recht immer wieder einfordern, nämlich das Wahlrecht. Ich wiederhole mich jetzt: Überall dort, wo die SPÖ nicht in der Situation ist wie hier in Wien, fordert sie ein möglichst proportionales Wahlrecht, nur in Wien nicht. Das ist ein Teil der Vorgangsweise hier in Wien! Wir haben vorhin die Wahl einer Präsidentin des Landtages erlebt. Im Parlament ist selbstverständlich, dass das Amt des Präsidenten beziehungsweise der Präsidentin auf die verschiedenen Fraktionen aufgeteilt ist. Und man kann sich anderswo auch nicht vorstellen, dass alle Ausschussvorsitzenden und Ausschussvorsitzenden-Stellvertreter nur von einer Partei gestellt werden. Das ist einfach nicht die Art von Parlamentarismus, wie man ihn sich im Jahr 2009 vorstellt!

 

Meine Damen und Herren! Hier besteht Handlungsbedarf! Ich kann Ihnen sicher sagen: Wenn es keine absolute Mehrheit in dieser Stadt mehr gibt, dann wird das auch geändert werden, denn im 21. Jahrhundert kann Demokratie in einem Parlament einfach nicht so vor sich gehen, wie wir es hier erleben! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Ich bringe daher gemeinsam mit meinen Kollegen Dr Wolfgang Ulm, Mag Maria Vassilakou, Claudia Smolik, DDr Eduard Schock und Dr Helmut Günther einen Antrag betreffend mehr Demokratie und für ein faires Wahlrecht in Wien ein. Unser Anliegen ist es, dass das Proportionalitätsgebot tatsächlich umgesetzt wird. Es soll ein entsprechendes Wahlrecht geschaffen werden, und diesbezüglich lautet auch unser Beschlussantrag. – Es sollte endlich ein faires Wahlrecht sein, denn es kann nicht sein, dass eine Minderheit über eine Mehrheit herrscht! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Dem vorliegenden Stück stimmen wir zu. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Als nächster Redner ist Herr Abg Lindenmayr zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Klubvorsitzender.

 

Abg Siegi Lindenmayr (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Beginnen wir mit dem eigentlichen Poststück. Voriges Jahr wurde vom KDZ im Rahmen der Evaluierung der Dezentralisierung eine Studie erstellt, und das Thema wird uns in den nächsten Wochen und Monaten hier mit Beschlüssen noch beschäftigen.

 

Wir haben es jetzt mit dem Abschluss zu tun. Kollege Ekkamp hat das ausführlich vorgetragen. Gestern haben wir die Bezirksmittelverordnung beschlossen, und heute beschließen wir den Initiativantrag, den die SPÖ gemeinsam mit der ÖVP eingebracht hat.

 

Derzeit ist in den Bezirken die Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen in Begutachtung. Auch hier wird es Änderungen geben. Insgesamt sind davon sechs Gesetzesmaterien betroffen. Das kann man nicht einfach so abtun. Man kann jetzt nicht sagen, dass sich hier gar nichts getan hat!

 

Einige Punkte haben meine Vorredner schon

 

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