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Landtag, 26. Sitzung vom 25.06.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 61

 

schon die Vorbereitung für eine Koalition zwischen SPÖ und ÖVP darstellen? Ganz sicher bin ich mir nämlich, dass es nach dieser Wahl – wann immer sie stattfinden wird –keine absolute Mehrheit dieser SPÖ geben wird! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Als nächster Redner hat sich Abg Dipl-Ing Margulies zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich möchte gleich zu Beginn eine kurze Bemerkung zur Änderung der Wahlordnung machen, die eigentlich eine demokratische Selbstverständlichkeit sein sollte: Auf allen Ebenen, wo die Sozialdemokratie gegenwärtig nicht Mehrheitspartei ist, fordert sie mit derselben Selbstverständlichkeit wie wir hier ein Verhältniswahlrecht ein, welches die abgegebenen Stimmen in den realen Mandatszahlen abbildet.

 

Nichts weniger als das, was die Sozialdemokratie überall dort, wo sie in Opposition ist, einfordert, wollen wir hier umgesetzt sehen! Wir wollen gar nicht mehr, nur das: Ein Verhältniswahlrecht, das die Mandatszahlen widerspiegelt. Und wenn am Ende beim letzten oder vorletzten zu verteilenden Mandat ein Überhang für Sie herauskommt, sei es Ihnen geschenkt! Damit haben wir kein Problem. Aber ein Überhang von fünf Mandaten bewirkt doch eine Verzerrung des Wahlergebnisses um bis zu 10 Prozent. Und das akzeptieren Sie zu Recht in anderen Gebietskörperschaften nicht beziehungsweise wollen es nicht akzeptieren. Also akzeptieren Sie es auch nicht hier im Wiener Rathaus! (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Ich komme jetzt zur vorliegenden Änderung der Stadtverfassung und des Gebrauchsabgabengesetzes, welche mehr als Ergebnis der KDZ-Studie und deren Evaluierung als der gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Änderung der Stadtverfassung zustandegekommen ist. Das muss man vorweg betonen. Daher erscheint es auch relativ leicht, den Teilen, welche die eine oder andere kleine Verbesserung für die Bezirke bringt, zuzustimmen. Dennoch gibt es einen Wermutstropfen, der uns die Zustimmung zu diesem Gesetz nicht ermöglicht, und darauf möchte ich näher eingehen.

 

Vorweg noch zur Änderung des Gebrauchsabgabengesetzes: Es ist ein Vorteil, dass den Bezirksvorstehern und Bezirksvorsteherinnen betreffend die Errichtung von Schanigärten während des laufenden Verfahrens Akteneinsicht gewährt wird. Das ist zwar kein weltbewegender Vorteil für die Bezirke, denn Mitspracherecht haben die Bezirksvorsteher trotzdem nicht, aber immerhin gibt es die Akteneinsicht.

 

Es ist auch ein Vorteil, dass eine Möglichkeit von Fraktionsvereinbarungen bezüglich mancher Teile der Geschäftsordnung auf Bezirksebene gegeben sein soll. Das wäre wahrscheinlich auch anders zu regeln gewesen als über eine Änderung der Stadtverfassung.

 

Es gibt aber einen Punkt, der bislang anscheinend keiner der beiden anderen Oppositionsparteien und möglicherweise auch Ihnen überhaupt noch nicht aufgefallen ist. Was bedeutet es, wenn ganz klein in dem Gesetz steht, dass auf Bezirksebene die Möglichkeit geschaffen werden soll, die gegenseitige Deckungsfähigkeit zu ermöglichen? – Das wurde bislang immer bestritten. Das bedeutet aber nichts anderes als eine enorme Machtverschiebung zu den Bezirksvorstehern und Bezirksvorsteherinnen, weil immer dann, wenn bei der Budgetdiskussion im November die gegenseitige Deckungsfähigkeit welcher Posten auch immer beschlossen wird – und darüber haben wir überhaupt nicht gesprochen – de facto der Bezirksvorsteher oder die Bezirksvorsteherin allein enorme Überschreitungen genehmigen kann.

 

Schauen wir uns einmal an, wie sich die Summen entwickelt haben, für welche die Bezirksvertretung, der Finanzausschuss und der Bezirksvorsteher zuständig sind: Da gibt es den immer wieder zitierten Wert-Paragraph 88 Abs 1 lit e. Dieser Wert lag, abhängig von den Ertragsanteilen, vor ungefähr fünf Jahren, wenn mich nicht alles täuscht, bei 140 000 Eur. Heute beträgt dieser Wert, der die Basis für alle Entscheidungsgrenzen innerhalb des Bezirks darstellt, 300 000 Eur.

 

Und was bedeutet die gegenseitige Deckungsfähigkeit? – Ich bringe ein Beispiel: Wenn die Information des Bezirkes mit der Straßenreinigung gegenseitig deckungsfähig ist, bedeutet das nichts anderes, als dass der Bezirksvorsteher, sofern irgendwo noch Geld vorhanden ist, 100 000 Eur in die Hand nehmen kann – das ist nämlich weniger als 35 Prozent gemäß § 88 Abs 1 lit e – und diese ohne irgendeinen Beschluss weder im Finanzausschuss noch in der Bezirksvertretung ausgeben darf und sagen kann: Das ist im Bereich Straßenbau, Kindergarten oder wo auch immer bedeckt.

 

Ich weiß, warum das verschwiegen wurde. Es wurde oft gesagt: Es kommt ja kaum zu Verschiebungen. Im Gegenteil! Der Bezirksvorsteher beziehungsweise die Bezirksvorsteherin bekommt überhaupt nicht mehr Kompetenzen, sondern einzig zum Finanzausschuss wandert etwas durch die Anhebung der Grenze 70 Prozent auf 100 Prozent im Bereich der Zuständigkeit.

 

Stimmt! Vergessen wurde aber, dass sich der Wert-Paragraph 88 Abs 1 lit e innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als verdoppelt hat. Und wenn man sich die Bezirksbudgets ansieht, dann erkennt man, dass dieser Wert keine relevante Größe mehr ist und dass die Bezirksvorsteher, ohne sich mit irgendjemandem anderen zu beschäftigen, einfach Geld ausgeben können. Und wir halten es für falsch, in einer Zeit, in der es gerade auf Bezirksebene darum geht, ein Mehr an Demokratie zu ermöglichen, durch diese Änderung eine Art regionales Fürstentum zu schaffen und damit den Bezirksvertretungen selbst die Möglichkeit der Mitsprache und der Bevölkerung die Teilhabe langfristig zu verwehren. Das dient einzig und allein dazu, den Bezirksvorstehern und Bezirksvorsteherinnen ihre kleinen Kaiserreiche zu sichern.

 

Das ist eine falsche Politik! Und ich finde es traurig, dass Ihrerseits kein einziges Mal offen ausgesprochen wurde, dass das der Grund ist, warum es eine

 

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