Landtag,
26. Sitzung vom 25.06.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 61
vorstellen und dass das
dort durchaus gang und gäbe ist. Wir haben uns öfter schon über die geringe
Wahlbeteiligung unterhalten und wenn das die Art der SPÖ ist, die
Wahlbeteiligung zu heben, ist sie zwar demokratiepolitisch ein bissel
bedenklich, aber es kommt dazu. Es wäre schön, wenn es andere Gründe geben
würde, dass die Wienerinnen und Wiener oder überhaupt alle Österreicher ihrem
Wahlrecht auch nachkommen. Da gibt es sicher Überlegungen dazu. Nur, die
Gemeindeordnung und die Wahlordnung sehen ja vieles anderes vor.
Wenn ich Sie jetzt frage:
Sind Sie für das oder das, dann sagen Sie, es ist eine Angelegenheit des Klubs.
Aber werden Sie vielleicht auf Ihren Klub Einfluss nehmen, dass es hier auch
weiter Diskussionen gibt, um vieles, was jetzt heute behandelt wird und nicht
in Regelungen gekommen ist, wieder neu einzubauen a) in die Verfassung, b) auch
in die Gemeindewahl?
Präsident Heinz Hufnagl:
Bitte, Herr Landeshauptmann!
Lhptm Dr Michael Häupl: Ich brauche auf meinen Klub gar keinen
Einfluss zu nehmen, denn ich bin zutiefst davon überzeugt, dass der Klubobmann
der Sozialdemokratie ebenso wie die Klubvorsitzenden der anderen Klubs der hier
im Gemeinderat oder im Landtag vertretenen Parteien höchstes Interesse daran
haben, die Diskussion über die Verfassungsreform in Wien und auch über das
Wahlrecht fortzuführen. Also ich bin überzeugt davon, dass dieses Gespräch
stattfindet oder diese Gespräche stattfinden werden.
Präsident Heinz Hufnagl:
Die vierte und letzte Zusatzfrage kommt von Abg Mag Vassilakou. Ich bitte
darum.
Abg Mag Maria Vassilakou:
Ja, Herr Landeshauptmann! Ich muss aber jetzt schon ein bisschen polemisch
werden, weil wenn man Ihrer Rechtsauffassung folgt, könnte man dann nach einer
Belehrung der WahlzeugInnen eigentlich auch haben, dass diese die Listen, die
sie anfertigen, auch gegen mittags vor dem Wahllokal anschlagen, sodass jeder,
der vorbeigeht, sich anschauen kann, wer wählen war und wer nicht. Und damit
Sie ganz genau wissen, wovon ich rede (Die Rednerin zeigt eine Fotokopie.),
so sehen diese Zettel aus, mit denen WahlzeugInnen auftauchen. Es geht um
Sektion, Sprengel, abgeliefert um und hier wird genau eingetragen, wer von den
Mitgliedern wählen war und wer nicht.
Ist Ihnen die Existenz
solcher Zettel bekannt und werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Zettel,
die hoch bedenklich sind, ganz einfach verschwinden?
Präsident Heinz Hufnagl:
Bitte, Herr Landeshauptmann!
Lhptm Dr Michael Häupl: Frau
Klubvorsitzende!
Könnte es sein, dass Sie Wahlbeisitzer mit Wahlzeugen
verwechseln? Denn wenn das der Fall sein sollte, muss ich Sie auf den
Rechtsunterschied aufmerksam machen. Wahlzeugen unterliegen zufällig nicht der
Amtsverschwiegenheit. Und daher ist es durchaus legitim, was hier Wahlzeugen
machen und ich kann auch beim besten Willen nicht erkennen, was Sie daran
stört. Ich werde daher selbstverständlich die Beisitzer darauf aufmerksam
machen, dass sie der Amtsverschwiegenheit unterliegen und daher folgerichtig
solche Listen nicht anzufertigen haben. Die Wahlzeugen unterliegen nicht der
Amtsverschwiegenheit und daher sehe ich auch keinerlei Möglichkeit, es ihnen zu
verbieten, abgesehen davon, ich sage Ihnen das auch ganz offen, ich würde es
nicht tun.
Präsident Heinz Hufnagl:
Danke schön.
Die 5. Frage (FSP -
02530-2009/0001 - KVP/LM) wurde
von der Frau Abg Mag Monika Riha gestellt und ist an den Herrn
amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und
Sport gerichtet. (Wird ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz
für alle Kinder von 0-6 Jahren landesgesetzlich verankert werden?)
Bitte, Herr StR Oxonitsch,
um Ihre Beantwortung!
Amtsf StR Christian Oxonitsch:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Eine
Diskussion, die wir ja immer wieder führen und die natürlich auch Bestandteil
des politischen Geschäftes ist. Ich glaube, einmal mehr aber habe ich die
Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass in Wien der Versorgungsgrad mit
Kinderbetreuungsplätzen entsprechend hoch ist. 50 Prozent aller
österreichischen Betreuungsplätze für Ein- bis Dreijährige sind in Wien. Wir
haben in der Altersgruppe der Ein- bis Dreijährigen mit einem Versorgungsgrad
von über 40 Prozent auch das EU-Ziel erreicht beziehungsweise auch
überschritten. Wir haben bei der Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen einen
Versorgungsgrad Wien-weit von 94 Prozent und vor allem und es hat ja der
Herr Kollege Wutzlhofer gestern auch in der entsprechenden Gemeinderatsdebatte
darauf hingewiesen, dass wir mit riesigem Abstand und ich sage eben nicht,
einmal mehr, sondern ich weise noch einmal auf die Zahlen hin, wo unterstellt
wurde, dass es sich um die Arbeiterkammer handelt, die uns in irgendeiner Form
nahe stehen soll. Aber der entsprechende Nachweis ist von der Statistik Austria,
dass wir gerade mit jenen Kinderbetreuungseinrichtungen, die wir in dieser
Stadt haben, vor allem auch mit einer Vollbeschäftigung der Eltern und das ist
natürlich ein zentrales Ziel von Kinderbetreuungseinrichtungen, gerade auch die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie aktiv zu unterstützen, meilenweit vor allen
anderen Bundesländern sind. Ich erinnere: 84,3 Prozent der
Kinderbetreuungseinrichtungen sind mit einer entsprechenden Vollbeschäftigung
vereinbar. Das nächste Bundesland in diesem Zusammenhang ist Salzburg mit
23,8 Prozent, Kärnten mit 20,5 Prozent, also nicht einmal ein
Viertel, Tirol, über viele Jahre und Jahrzehnte hindurch unter ÖVP-Regierung,
hat einen Versorgungsgrad von 12,1 Prozent, also eine wirklich sehr
geringe Größe, wo unterstützend gerade für junge Eltern eine Leistung geliefert
wird, und so weiter, und so fort. Also ich könnte das fortsetzen. Aber weil ja
immer so toll auf unser umgebendes Bundesland hingewiesen wird, das ist ja auch
gestern mehrmals gefallen: In Niederösterreich sind ganze 3,6 Prozent der
Kinderbetreuungseinrichtungen mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern
vereinbar, nachzulesen
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