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Landtag, 26. Sitzung vom 25.06.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 61

 

vorstellen und dass das dort durchaus gang und gäbe ist. Wir haben uns öfter schon über die geringe Wahlbeteiligung unterhalten und wenn das die Art der SPÖ ist, die Wahlbeteiligung zu heben, ist sie zwar demokratiepolitisch ein bissel bedenklich, aber es kommt dazu. Es wäre schön, wenn es andere Gründe geben würde, dass die Wienerinnen und Wiener oder überhaupt alle Österreicher ihrem Wahlrecht auch nachkommen. Da gibt es sicher Überlegungen dazu. Nur, die Gemeindeordnung und die Wahlordnung sehen ja vieles anderes vor.

 

Wenn ich Sie jetzt frage: Sind Sie für das oder das, dann sagen Sie, es ist eine Angelegenheit des Klubs. Aber werden Sie vielleicht auf Ihren Klub Einfluss nehmen, dass es hier auch weiter Diskussionen gibt, um vieles, was jetzt heute behandelt wird und nicht in Regelungen gekommen ist, wieder neu einzubauen a) in die Verfassung, b) auch in die Gemeindewahl?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr Landeshauptmann!

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Ich brauche auf meinen Klub gar keinen Einfluss zu nehmen, denn ich bin zutiefst davon überzeugt, dass der Klubobmann der Sozialdemokratie ebenso wie die Klubvorsitzenden der anderen Klubs der hier im Gemeinderat oder im Landtag vertretenen Parteien höchstes Interesse daran haben, die Diskussion über die Verfassungsreform in Wien und auch über das Wahlrecht fortzuführen. Also ich bin überzeugt davon, dass dieses Gespräch stattfindet oder diese Gespräche stattfinden werden.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Die vierte und letzte Zusatzfrage kommt von Abg Mag Vassilakou. Ich bitte darum.

 

Abg Mag Maria Vassilakou: Ja, Herr Landeshauptmann! Ich muss aber jetzt schon ein bisschen polemisch werden, weil wenn man Ihrer Rechtsauffassung folgt, könnte man dann nach einer Belehrung der WahlzeugInnen eigentlich auch haben, dass diese die Listen, die sie anfertigen, auch gegen mittags vor dem Wahllokal anschlagen, sodass jeder, der vorbeigeht, sich anschauen kann, wer wählen war und wer nicht. Und damit Sie ganz genau wissen, wovon ich rede (Die Rednerin zeigt eine Fotokopie.), so sehen diese Zettel aus, mit denen WahlzeugInnen auftauchen. Es geht um Sektion, Sprengel, abgeliefert um und hier wird genau eingetragen, wer von den Mitgliedern wählen war und wer nicht.

 

Ist Ihnen die Existenz solcher Zettel bekannt und werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Zettel, die hoch bedenklich sind, ganz einfach verschwinden?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr Landeshauptmann!

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Frau Klubvorsitzende!

 

Könnte es sein, dass Sie Wahlbeisitzer mit Wahlzeugen verwechseln? Denn wenn das der Fall sein sollte, muss ich Sie auf den Rechtsunterschied aufmerksam machen. Wahlzeugen unterliegen zufällig nicht der Amtsverschwiegenheit. Und daher ist es durchaus legitim, was hier Wahlzeugen machen und ich kann auch beim besten Willen nicht erkennen, was Sie daran stört. Ich werde daher selbstverständlich die Beisitzer darauf aufmerksam machen, dass sie der Amtsverschwiegenheit unterliegen und daher folgerichtig solche Listen nicht anzufertigen haben. Die Wahlzeugen unterliegen nicht der Amtsverschwiegenheit und daher sehe ich auch keinerlei Möglichkeit, es ihnen zu verbieten, abgesehen davon, ich sage Ihnen das auch ganz offen, ich würde es nicht tun.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön.

 

Die 5. Frage (FSP - 02530-2009/0001 - KVP/LM) wurde von der Frau Abg Mag Monika Riha gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport gerichtet. (Wird ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für alle Kinder von 0-6 Jahren landesgesetzlich verankert werden?)

 

Bitte, Herr StR Oxonitsch, um Ihre Beantwortung!

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Eine Diskussion, die wir ja immer wieder führen und die natürlich auch Bestandteil des politischen Geschäftes ist. Ich glaube, einmal mehr aber habe ich die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass in Wien der Versorgungsgrad mit Kinderbetreuungsplätzen entsprechend hoch ist. 50 Prozent aller österreichischen Betreuungsplätze für Ein- bis Dreijährige sind in Wien. Wir haben in der Altersgruppe der Ein- bis Dreijährigen mit einem Versorgungsgrad von über 40 Prozent auch das EU-Ziel erreicht beziehungsweise auch überschritten. Wir haben bei der Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen einen Versorgungsgrad Wien-weit von 94 Prozent und vor allem und es hat ja der Herr Kollege Wutzlhofer gestern auch in der entsprechenden Gemeinderatsdebatte darauf hingewiesen, dass wir mit riesigem Abstand und ich sage eben nicht, einmal mehr, sondern ich weise noch einmal auf die Zahlen hin, wo unterstellt wurde, dass es sich um die Arbeiterkammer handelt, die uns in irgendeiner Form nahe stehen soll. Aber der entsprechende Nachweis ist von der Statistik Austria, dass wir gerade mit jenen Kinderbetreuungseinrichtungen, die wir in dieser Stadt haben, vor allem auch mit einer Vollbeschäftigung der Eltern und das ist natürlich ein zentrales Ziel von Kinderbetreuungseinrichtungen, gerade auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie aktiv zu unterstützen, meilenweit vor allen anderen Bundesländern sind. Ich erinnere: 84,3 Prozent der Kinderbetreuungseinrichtungen sind mit einer entsprechenden Vollbeschäftigung vereinbar. Das nächste Bundesland in diesem Zusammenhang ist Salzburg mit 23,8 Prozent, Kärnten mit 20,5 Prozent, also nicht einmal ein Viertel, Tirol, über viele Jahre und Jahrzehnte hindurch unter ÖVP-Regierung, hat einen Versorgungsgrad von 12,1 Prozent, also eine wirklich sehr geringe Größe, wo unterstützend gerade für junge Eltern eine Leistung geliefert wird, und so weiter, und so fort. Also ich könnte das fortsetzen. Aber weil ja immer so toll auf unser umgebendes Bundesland hingewiesen wird, das ist ja auch gestern mehrmals gefallen: In Niederösterreich sind ganze 3,6 Prozent der Kinderbetreuungseinrichtungen mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern vereinbar, nachzulesen

 

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