Herabsetzung der Abwassergebühr - Antrag

Sie können eine Herabsetzung der Abwassergebühr beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass ein Teil des Wassers z. B. wegen Grünflächenbewässerung oder einem Rohrbruch nicht in den Kanal gelangt ist.

Sie können bei Grünflächenbewässerung auch eine pauschale Herabsetzung der Abwassergebühr für Kleingärten, Kleingärtnervereine, Wohngebäude mit maximal 2 Wohnungen oder Reihenhäuser beantragen.

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen

Beide Anträge können Sie online stellen. Für die Online-Formulare benötigen Sie

  • Gebührenkontonummer
  • Wasserzählernummer

Für den Antrag für die Herabsetzung der Gebühr wegen Grünflächenbewässerung benötigen Sie als Nachweis die Angaben eines geeichten Subzählers; bei einem Gebrechen benötigen Sie als Nachweis z. B. eine Installateurrechnung.

Allgemeine Informationen

Die Abwassergebühr wird nach der von der öffentlichen Wasserversorgung bzw. aus Eigenwasserversorgungsanlagen bezogenen Wassermengen berechnet (Entrichtung der Wasserbezugs- und Wasserzählergebühr). Wenn die bezogenen Wassermengen von den in den öffentlichen Kanal eingeleiteten Mengen abweichen, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Herabsetzung der Abwassergebühr beantragt werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Es bestehen folgende Herabsetzungsmöglichkeiten:

  • Herabsetzung für z. B. Bewässerung, Produktionsmengen: Wenn mittels geeichtem Wasserzähler (privater Subzähler) nachgewiesen werden kann, dass ein Teil des bezogenen Wassers nicht in den Kanal gelangt ist.
  • Herabsetzung bei Rohrgebrechen: Wenn mittels prüfungsfähiger Unterlagen nachgewiesen werden kann, dass ein Teil des bezogenen Wassers (mehr als 5 Prozent mindestens jedoch über 100 Kubikmeter) nicht in den Kanal gelangt ist.
  • Pauschalherabsetzung: Für Kleingärten, Kleingärtnervereine, Wohngebäude mit maximal 2 Wohnungen oder Reihenhäuser kann die Abwassermenge für die Ermittlung der Abwassergebühr pauschal vermindert werden. Die Höhe des Pauschalbetrages, um den die festgestellte Abwassermenge für die Ermittlung der Abwassergebühr vermindert wird, ist verbrauchsabhängig und beträgt
    • Bei Kleingärten und Kleingärtnervereinen: 50 Prozent der bezogenen Wassermenge (aus der öffentlichen Wasserversorgung oder aus einer Eigenwasserversorgungsanlage) bei einer durchgängigen Flächenwidmung Ekl und 40 Prozent bei einer Flächenwidmung Eklw (oder einer gemischten Widmung),
    • Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen und Reihenhäusern: 200 Liter je Tag und Wohnung. Diese müssen nur soweit berücksichtigt werden, als dadurch eine tägliche Abwassermenge von 270 Liter je Wohnung nicht unterschritten wird. Bei einem Wasserbezug von bis zu 270 Liter je Tag und Wohnung kann kein Pauschalabzug berücksichtigt werden. Der volle Pauschalbetrag kommt bei einer täglichen Wasserbezugsmenge von 470 Liter je Wohnung zur Anwendung. Bei einem täglichen Wasserbezug zwischen 270 Liter und 470 Liter wird der jeweilige Anteil berücksichtigt (z. B. Bei einem Wasserbezug von 320 Liter pro Tag kann ein Pauschalabzug von 50 Liter berücksichtigt werden.).

Fristen und Termine

  • Der Antrag auf Herabsetzung für Grünflächenbewässerung, Produktionsmengen und Rohrgebrechen muss bis spätestens Ende des Kalenderjahres eingebracht werden, welches der Nichteinleitung von Wasser in den Kanal folgt.
  • Der Antrag auf pauschale Herabsetzung gilt für die Kalenderjahre nach der Antragstellung. Wenn die Voraussetzungen für den pauschalen Abzug von der Abwassergebühr wegfallen, muss das der Bemessungsstelle unverzüglich mitgeteilt werden.

Zuständige Stelle

Wiener Wasser (MA 31)
Fachgruppe Gebühren
6., Grabnergasse 4-6, 3. Stock, Tür B3.17
Telefon: +43 1 59959-31910, -31911, -31912, -31913
Fax: +43 1 59959-99-31326
E-Mail: gebuehren@ma31.wien.gv.at

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Prüfungsfähige Unterlagen, mit denen die Nichteinleitung nachgewiesen werden kann:

  • Bei Rohrbruch: Installateurrechnungen oder Arbeitsbestätigungen
  • Bei Garten-, Grünflächenbewässerung: Subzählerdaten (inklusive Nummer des Messgerätes, Eichdatum, Einbaudatum, Einbaustand)
  • Bei Produktion: Subzählerdaten (inklusive Nummer des Messgerätes, Eichdatum, Einbaudatum und Einbaustand)

Der Antrag kann formlos per Post oder per Fax oder elektronisch mit dem zur Verfügung stehenden Online-Formular (Antrag auf Herabsetzung unter Nachweiserbringung), unter Anschluss der prüfungsfähigen Unterlagen, eingereicht werden.

Pauschale Herabsetzung: keine Dokumente erforderlich. Dieser Antrag kann formlos per Post oder per Fax oder elektronisch mit dem zur Verfügung stehenden Online-Formular (Antrag auf pauschale Herabsetzung) eingereicht werden.

Kosten und Zahlung

Die Anträge auf Herabsetzung der Abwassergebühr sind gebührenfrei.

Formular

Zusätzliche Informationen

Zu einer raschen Erledigung des Antrags kann maßgeblich beigetragen werden, indem dem Antrag bereits alle in Betracht kommenden prüfungsfähigen Dokumente beigelegt werden. Die Erledigung des Antrags kann frühestens erfolgen, nachdem der Wasserbezug für den von der Herabsetzung umfassten Zeitraum feststeht.

Rechtliche Grundlagen:

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