Wiener Kinder- und Jugendorganisationen - Förderungsantrag und Förderabrechnung

Die Stadt Wien - Bildung und Jugend fördert im Rahmen ihrer Möglichkeiten Projekte und Initiativen von den ehrenamtlichen Wiener Kinder- und Jugendorganisationen.

Der Förderantrag und die Förderabrechnung müssen online eingebracht werden: Online-Formulare

Wenn Sie das erste Mal einen Antrag stellen, nehmen Sie bitte im Vorfeld per E-Mail jugend@ma13.wien.gv.at Kontakt mit uns auf.

Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen, die Sie für den Online-Antrag und die Online-Abrechnung benötigen.

Allgemeine Informationen

Die Wiener Kinder- und Jugendorganisationen orientieren sich an den Bedürfnissen von jungen Menschen und handeln auch in deren Interesse. Junge Menschen erfahren auf diese Weise ehrenamtliche Jugendarbeit als Raum, in dem sie ihre Wünsche und Bedürfnisse äußern können und wo sie gemeinsam mit Gleichgesinnten daran arbeiten, diese auch umzusetzen. Durch ihr hohes Maß an Kontinuität, die demokratische Struktur sowie durch die wechselnden Aktionsschwerpunkte, Inhalte und Projekte sind sie zeitgemäße, flexible und lebendige Träger*innen von Kinder- und Jugendarbeit. So vielfältig wie die Interessen von Kindern und Jugendlichen sind, so vielfältig ist die Landschaft der Kinder- und Jugendorganisationen mit ihren unterschiedlichen Strukturen, Zielgruppen und Angeboten.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Förderungen erhalten ausschließlich gemeinnützige, also nicht gewinnorientierte, juristische Personen (z. B. Vereine oder Unternehmen),

  • die zum Kreis der Wiener Kinder- und Jugendorganisationen zählen,
  • deren Vorhaben im öffentlichen Interesse liegen und einen Wienbezug (inhaltlich, institutionell oder geografisch) aufweisen,
  • deren Vorhaben realistisch kalkuliert sind und
  • die den Förderrichtlinien: 237 KB PDF der Stadt Wien - Bildung und Jugend im Zuge der Antragstellung mit ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) oder mit der Einverständniserklärung zustimmen.

Im Zuge der formalen, inhaltlichen und finanziellen Prüfung eines erstmals bei der Stadt Wien - Bildung und Jugend gestellten Förderantrags um Gesamtförderung wird auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Förderwerber*innen geprüft. Erscheint die Durchführung der geplanten Vorhaben aufgrund der finanziellen Gesamtsituation, auch unter Berücksichtigung der beantragten Förderung, als nicht gesichert, können keine Förderungen gewährt werden.

Die Verteilung des Förderrahmenbetrags erfolgt durch einen Verteilungsschlüssel. Bei diesem Verteilungsschlüssel wird zwischen "allgemeinen Wiener Kinder- und Jugendorganisationen" und "politischen Wiener Kinder- und Jugendorganisationen" unterschieden.

Bei den "allgemeinen Wiener Kinder- und Jugendorganisationen" erfolgt die Aufteilung des Rahmenbetrags durch 3 unterschiedliche Indikatoren:

  • Mitglieder bis 30 Jahre
  • Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen
  • Förderung innovativer Projekte

Bei den "politischen Wiener Kinder- und Jugendorganisationen" erfolgt die Aufteilung durch 3 unterschiedliche Indikatoren:

  • Mitglieder bis 30 Jahre
  • Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen
  • Mandate der Mutterorganisation im Wiener Gemeinderat

Voraussetzung für die Neuaufnahme in den Kreis der Wiener Kinder- und Jugendorganisationen:

Bei den "allgemeinen Wiener Kinder- und Jugendorganisationen":

  • Mindestens 100 Mitglieder bis 30 Jahre mit Wienbezug
  • Bundesorganisation muss Mitglied bei der Bundesjugendvertretung sein
  • Landesorganisation muss eigene juristische Person bzw. Personengesellschaft mit eigenem Rechnungskreis sein
  • Mindestens 3 Standorte, an denen regelmäßig Kinder- und Jugendarbeit stattfindet
  • Für die Aufnahme von jüdischen Kinder- und/oder Jugendorganisationen als Mitglieder ist die Erfüllung einer Mindestzahl von Mitgliedern nicht erforderlich

Bei den "politischen Wiener Kinder- und Jugendorganisationen":

  • Mutterorganisation muss Mitglied des Wiener Gemeinderats sein

Fristen und Termine

Die Förderungen von Vorhaben erfolgen in der Regel kalenderjahrbezogen. Sie gelten für Maßnahmen und Vorhaben, die im Kalenderjahr begonnen und abgeschlossen werden. Die Förderanträge müssen zeitgerecht eingereicht werden. Die Abrechnungsfristen können den Förderrichtlinien entnommen werden.

Zuständige Stelle

Bildung und Jugend (MA 13)
Förderungen
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5
Telefon: +43 1 4000-84328
Fax: +43 1 4000-99-24633
E-Mail: foerderungen@ma13.wien.gv.at

Verfahrensablauf

Förderantrag

Die Förderwerber*innen werden ersucht, noch vor Einbringen des Förderantrages zu prüfen, ob die Förderrichtlinien: 237 KB PDF und der Verhaltenskodex bei Gesamtförderungen - auch aus organisatorischer Sicht - eingehalten werden können.

Sobald die Stadt Wien - Bildung und Jugend den Online-Antrag erhalten hat, bekommen die Förderwerber*innen eine Verständigung über das Einlangen. Die Förderanträge werden nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien geprüft. Die Förderwerber*innen werden über das Ergebnis per E-Mail verständigt. Die bewilligte Fördersumme wird in voller Höhe auf das im Förderantrag angegebene Konto ausbezahlt.

Förderabrechnung

Nach Ablauf des Förderzeitraumes müssen von den Fördernehmer*innen die Abrechnungsunterlagen online hochgeladen werden.

Im Zuge der Abrechnungskontrolle wird geprüft, ob die bewilligten Fördergelder widmungsgemäß, sparsam und wirtschaftlich verwendet wurden. Nach erfolgter Abrechnungsprüfung und gegebenenfalls Rückforderung ergeht ein Schreiben über die Endabrechnung an die Fördernehmer*innen.

Erforderliche Unterlagen

Förderantrag

Der Online-Antrag muss folgende Beilagen enthalten:

  • Finanzplan/Finanzbericht
    Bitte verwenden Sie das Formular der Stadt Wien - Bildung und Jugend. Bei den darin enthaltenen Inhalten handelt es sich um verpflichtend anzugebende Informationen.
    Hinweis: Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben müssen bei der Abrechnung den geplanten Einnahmen und Ausgaben laut Förderantrag gegenübergestellt werden. Bitte speichern Sie die Excel-Tabelle unbedingt ab, um diese später für die Abrechnung verwenden zu können.
  • Sachvorhaben/Sachbericht
    Bitte verwenden Sie das Formular der Stadt Wien - Bildung und Jugend.
    Hinweis: Der im Zuge der Abrechnung vorzulegende Sachbericht muss dem Sachvorhaben gegenübergestellt und in dem Formular abgebildet werden. Bitte speichern Sie das Formular mit dem ausgefüllten Sachvorhaben ab, um dieses später im Zuge der Abrechnung für den Sachbericht verwenden zu können.
  • Vereinsstatuten bzw. Gesellschaftsvertrag
  • Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Firmenbuchabfrage
  • Einverständniserklärung für den Förderantrag zum Förderantrag, wenn der Online-Antrag nicht mit ID Austria unterzeichnet werden kann
  • Vermögensübersicht des abgelaufenen Geschäftsjahrs, wenn nichtbilanzierende Förderwerber*innen im Vorjahr keine Förderung der Stadt Wien Bildung und Jugend erhalten haben
  • Aktueller genehmigter Jahresabschluss (inklusive Prüfvermerk, falls erforderlich), wenn bilanzierende Förderwerber*innen im Vorjahr keine Förderung der Stadt Wien Bildung und Jugend erhalten haben

Förderabrechnung

Die Förderabrechnung muss online eingebracht werden und folgende Beilagen enthalten:

  • Finanzplan/Finanzbericht inklusive Belegaufstellung
  • Jahresabschluss, bei Gesamtförderung bilanzierender Fördernehmer*innen
  • Sachvorhaben/Sachbericht
  • Statistik - Bitte verwenden Sie das Formular der Stadt Wien - Bildung und Jugend.
  • Einverständniserklärung zur Förderabrechnung

Nach Aufforderung müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden:

  • Buchungsjournale bzw. Einzelkontennachweise
    Das Buchungsjournal muss für das Förderjahr - oder den genehmigten Förderzeitraum - eingereicht werden. Aus dem Buchungsjournal müssen sämtliche Zahlungsvorgänge ersichtlich sein, d.h. es müssen alle Einnahmen und Ausgaben der gesamten Organisation getrennt nach Konten und Kassen chronologisch aufgelistet werden. Bitte beachten Sie die Pflichtbestandteile laut Förderrichtlinie.
  • Bericht von Rechnungs- bzw. Wirtschaftsprüfer*in

Die Stadt Wien - Bildung und Jugend behält sich vor, gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen von den Förderwerber*innen zu verlangen.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Hinweis: Bitte speichern Sie die Eingaben im Online-Formular vor dem Senden ab.

Förderantrag

Wenn Sie keine ID Austria haben:

Hinweis für Vereine: Die statutenmäßige Vertretungsregelung ist im Zentralen Vereinsregister (ZVR) ersichtlich.

Wenn Sie eine ID Austria haben:

Förderabrechnung

Weiters benötigen Sie für den Förderantrag und die Förderabrechnung folgende Dokumente:

Hinweis: Die Formulare müssen für den Förderantrag und für die Förderabrechnung verwendet werden.

Nachreichung von Unterlagen

Wenn Sie für den Förderantrag oder die Förderabrechnung Dokumente nachreichen müssen, können Sie das online erledigen:

Zusätzliche Informationen

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

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