Verfahrensablauf - Wiener Schlichtungsstelle
- Das Verfahren beginnt mit der Antragstellung bei der Wiener Schlichtungsstelle.
- Nach Antragseinbringung wird die Antragsgegnerseite über das Antragsbegehren informiert und es wird ihr Gelegenheit geboten, dazu Stellung zu nehmen oder einen Vergleichsvorschlag zu erstatten.
- Anträge, Verfahren und Gutachten durch Amtssachverständige sind kostenlos: Information über die Kostenersatzbestimmungen.
- Falls notwendig, findet eine mündliche Schlichtungsverhandlung statt.
- Kommt es zu keiner Einigung, ergeht auf Antrag eine schriftliche Entscheidung.
- Ist eine der Verfahrensparteien damit nicht einverstanden, kann innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung direkt das Bezirksgericht angerufen werden. Dadurch tritt die Entscheidung der Wiener Schlichtungsstelle außer Kraft.
- Dauert ein Verfahren bereits länger als 3 Monate, kann ebenfalls von jeder Verfahrenspartei das Bezirksgericht angerufen werden.
- Erfolgt keine Anrufung des Bezirksgerichtes, stellt die Entscheidung der Wiener Schlichtungsstelle einen vollstreckbaren Exekutionstitel dar.
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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