Pläne von Gebäuden in Kleingärten - Richtlinien fürs Bauansuchen

Inhalt

  • Lage und Größe des Kleingartens innerhalb des Widmungsgebietes
  • Lage und Größe des Gebäudes unter Angabe der Abmessungen
    • der Kleingartengrenzen
    • der Nebengebäude
    • der Dachvorsprünge
    • der Balkone
    • der überdachten Kellerabgänge
  • Darstellung der Gebäudehöhen (Fassadenabwicklung und Dachform) in Abhängigkeit vom Gelände
  • eine Kubaturberechnung (basierend auf der Fassadenabwicklung und Dachform)
  • Angabe über die Art der Beseitigung der Abwässer
  • Wärme- und Schallschutznachweis bei Kleingartenwohnhäusern

Ausfertigung

  • 2-fach
  • Nach den Vorschriften des Wiener Kleingartengesetzes
  • Unterfertigt von:
    • Bauwerber*in
    • Planverfasser*in
    • Bauführer*in
    • Grundeigentümer*innen (allen Miteigentümer*innen) beziehungsweise Baurechtseigentümer*innen
    • Bei städtischen Liegenschaften erfolgt die Unterfertigung durch die Grundeigentümerin, die Abteilung Liegenschaftsmanagement (MA 69). Dort sind die Pläne in 3-facher Ausfertigung vorzulegen.

Beachten Sie, dass die Baupläne gegebenenfalls noch dem Zentralverband der Kleingärtner vorzulegen sind.

Kontakt zur Baupolizei (MA 37)

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