Planen von Gebäuden und baulichen Anlagen

Das Vorleseservice wird geladen...
Das Vorleseservice benötigt Javascript.

Kontakt zur Baupolizei (MA 37)

Vor Beginn der Bauausführung ist in den meisten Fällen eine Baubewilligung notwendig. Je nach Bewilligungsform gelten andere Gesetze, Verordnungen und Richtlinien.


Gebäude- und Wohnungsregister

Energieplanung, Dachbegrünung und Baumschutz

Oberflächenentwässerung und Regenwassermanagement

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Baupolizei
Kontaktformular