Transport von Fahrgästen mit dem eigenen Fahrzeug
Video: sharing economy - Personenbeförderung 2016
Das Internet hat sich zu einem großen Marktplatz für unzählige Produkte und Dienstleistungen entwickelt. Manche Internetplattformen verbinden diverse Anbieterinnen und Anbieter mit deren Kundschaft. Zum Beispiel, wenn es darum geht, andere Personen mit dem eigenen Fahrzeug mitzunehmen.
Die Stadt Wien unterstützt Fahrgemeinschaften. Wenn sich vier Menschen ein Auto teilen, sind drei Autos weniger auf den Straßen unterwegs. Und das hilft der ganzen Stadt.
Rechtlich gesehen macht es aber einen Unterschied, ob jemand aus Gefälligkeit mitgenommen wird oder ob damit Geld verdient wird. Denn dann werden diese Fahrten gewerbsmäßig ausgeübt und brauchen eine Konzession, zum Beispiel für das Taxi-Gewerbe oder für das Mietwagen-Gewerbe.
Die folgenden Informationen sollen einen ersten Überblick über die bestehenden Regelungen geben. Für die Einhaltung aller geltenden Bestimmungen bleiben die Vermietenden selbst verantwortlich. Es wird geraten, sich vorab im Detail zu informieren.
Voraussetzungen für eine Konzession
Diese Konzessionen werden nur erteilt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Zuverlässigkeit
- finanzielle Leistungsfähigkeit
- fachliche Eignung durch einen Befähigungsnachweis
- tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Österreich
- genügend Abstellplätze
- eine dreijährige fachliche Tätigkeit
Bestimmungen der Betriebsordnung
Mit der Konzession für das Taxi- oder Mietwagengewerbe gelten die Bestimmungen der Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung. Die speziellen Vorschriften für die Fahrzeuge sind unbedingt einzuhalten.
Speziell für Taxis gilt:
- Die Lenkerin oder der Lenker haben eine spezielle Ausbildung zu absolvieren und einen Taxilenkerausweis mitzuführen.
- Die Fahrzeuge müssen den höchsten Umweltstandards entsprechen.
- Sobald das Taxi nicht mehr als solches gekennzeichnet ist oder das Privatauto benutzt wird, dürfen auch keine bezahlten Fahrten damit durchgeführt werden.
Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen - Wirtschaftskammer Wien
Steuern und Sozialversicherung
Gewerbliche Unternehmen sind einkommensteuer-, umsatzsteuer- und sozialversicherungspflichtig:
- Einkommenssteuer - Finanzamt
- Umsatzsteuer - Finanzamt
- Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen
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