Bewilligungen von Sprengmitteln und Lagerung von Pyrotechnikartikeln

Feuerwerkskörper

Die Gewerbetechniker*innen erteilen nach den Bestimmungen der Wiener Bauordnung Bewilligungen für die Anwendung von Sprengmitteln im Zuge von Bauverfahren und beim Abtragen von Bauwerken.

Weiters beurteilen und überprüfen sie die Lagerung von pyrotechnischen Gegenständen, wie zum Beispiel Feuerwerkskörpern in Supermärkten und Baumärkten.

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