Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge - EU-Politik

Hintergrundinformation und Zielsetzung

Die EK veröffentlichte im März 2023 einen Verordnung-Vorschlag zur Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge. Damit sollen im Schwerverkehr die klimarelevanten Emissionen so verringert werden, dass die Klimaziele der EU bis 2030 und Klimaneutralität bis 2050 erreicht werden. Nachdem die Verordnung zu den CO2-Standards für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge bereits seit 2009 in Kraft ist, wurde nun auch eine Verordnung zu den CO2-Emissionen für schwere Nutzfahrzeuge erlassen.

Konkret sieht der Vorschlag eine schrittweise Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für 2030 (45 Prozent), 2035 (65 Prozent) sowie 2040 (90 Prozent) für Lastkraftwagen (über 5 Tonnen) sowie Stadt- und Reisebusse (über 7,5 Tonnen) vor. Der EK-Vorschlag beinhaltet strengere Vorgaben für neue Stadtbusse, welche bereits ab 2030 gänzlich emissionsfrei sein müssen.

Aktueller Stand und nächste Schritte

Das Parlament legte am 21. November 2023 seinen Standpunkt zu den CO2-Flottengrenzwerten für schwere Nutzfahrzeuge fest. Laut EP sollen die Hersteller*innen von schweren Nutzfahrzeugen die CO2-Emissionen ihrer neuen Fahrzeuge ab 2030 um 45 Prozent, ab 2035 um 65 Prozent und ab 2040 um 90 Prozent reduzieren. Für Busse im städtischen Personenverkehr soll gelten, dass diese ab dem Jahr 2030 keinerlei CO2 mehr ausstoßen dürfen. Diese Ziele entsprechen dem Vorschlag der Kommission. Das EP möchte den Anwendungsbereich auch auf weitere Nutzfahrzeuge ausweiten, etwa auf Müllwagen und Kehrmaschinen (der Vorschlag der Kommission nimmt diese Fahrzeuge aus, die Mehrheit der Mitgliedsstaaten im Rat wünsche auch eher keine Ausweitung). Der Rat sah zuletzt eine Verschiebung des 100 Prozent-Ziels für neue Stadtbusse auf 2035 sowie einem zusätzlichen Zwischenziel von 85 Prozent für 2030 vor.

Schließlich konnten sich das EP und der Rat am 18. Jänner auf neue CO2-Standards für LKW und Busse verständigen. Die vorläufige Einigung sieht Ziele zur Senkung von CO2-Emissionen für schwere Nutzfahrzeuge von 45 Prozent für 2030, 65 Prozent für 2035 und 90 Prozent ab 2040 gegenüber 2019 vor. Der Anwendungsbereich der Verordnung wird erweitert und diese Normen gelten nun für fast alle Lastkraftwagen (einschließlich Arbeitsfahrzeuge wie Müllwagen oder Betonmischer ab 2035), Stadtbusse, Fernbusse und Anhänger. Mit der vorgeschlagenen Änderung wird auch die Zielvorgabe von 100 Prozent emissionsfreien Stadtbussen bis 2035 eingeführt, wobei bis 2030 ein Zwischenziel von 90 Prozent für diese Klasse festgelegt wird. Gemäß der vorläufigen Einigung wird die Kommission die Wirksamkeit und die Auswirkungen der Verordnung bis 2027 überprüfen. Die Kommission wird außerdem beauftragt, eine gemeinsame Methodik für die Bewertung und Berichterstattung der CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus neuer schwerer Nutzfahrzeuge zu entwickeln. Das Parlament und der Rat müssen die vorläufige Einigung noch formell beschließen. Danach werden die neuen Rechtsvorschriften im Amtsblatt der Union veröffentlicht und treten in Kraft.

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