Wörterbuch der Daseinsvorsorge - U und V

V

Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG)

Der VÖWG vertritt die Interessen der öffentlichen Wirtschaft, insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge. Der Verband repräsentiert all jene Unternehmen und Einrichtungen, die im Eigentum, mit Beteiligung oder im Auftrag von Gebietskörperschaften, Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erbringen.

Verordnung

Verordnungen sind unmittelbar gültig und in allen EU-Mitgliedstaaten rechtlich verbindlich, ohne dass es nationaler Umsetzungsmaßnahmen bedürfte.

Versorgungsstaat

Der Versorgungsstaat ist ein Modell, in dem der Staat (beziehungsweise dessen Untergliederungen) zur Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Aufgaben und für die Sicherstellung der Versorgung wirtschaftlich schwächerer Bevölkerungsgruppen beiträgt. Dies geschieht unter anderem durch Daseinsvorsorgeleistungen. Der Gegenbegriff ist der Gewährleistungsstaat.

Vertrag von Lissabon

Der Vertrag von Lissabon ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Er wurde am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer Ratspräsidentschaft in Lissabon unterzeichnet und trat am 1. Dezember 2009 in Kraft.

Aus der Sicht der Daseinsvorsorge sind vor allem die Artikel 14 und 106 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und das 26. Zusatzprotokoll über die Dienste von allgemeinem Interesse von Bedeutung: 1,9 MB PDF - Amtsblatt der Europäischen Union vom 30. März 2010

Hinzu kommt der Artikel 36 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union: 763 KB PDF.

Vertrag von Nizza

Durch den Vertrag von Nizza erfolgte die Anpassung des Gemeinschaftsrechtes insbesondere mit Änderungen in der Mandatszahl beim Europäischen Parlament und dem Stimmgewicht im Rat im Hinblick auf die geplante Erweiterung der Union. Weiters erfolgte während des Europäischen Rates von Nizza die Unterzeichnung der Charta der Grundrechte.
Weiterführende Informationen: Schlussfolgerungen des Vorsitzes

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist zusammen mit dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) die rechtliche Grundlage der Europäischen Union und primäre Rechtsquelle (Primärrecht).

Vertrag über die Europäische Union (EUV)

Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) ist zusammen mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die rechtliche Grundlage der Europäischen Union und primäre Rechtsquelle (Primärrecht).

Vorabentscheidungsverfahren

Wenn ein innerstaatliches Gericht eine Frage nach der Auslegung von Gemeinschaftsrecht zu beurteilen hat, und das Gericht eine Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union zum Erlass seines Urteils für erforderlich hält, kann es diese Frage dem EuGH zur Entscheidung vorlegen (Artikel 267 AEUV).

Der Gerichtshof der Europäischen Union entscheidet im Wege der Vorabentscheidung

  • über die Auslegung der Verträge und
  • über die Gültigkeit und die Auslegung der Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union.
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