Städtische Kleingärten

Kleingartenanlagen, die sich auf städtischem Eigentum befinden, sind an einen Generalpächter verpachtet (gemäß Bundeskleingartengesetz). Dieser überlässt Einzelpersonen die jeweiligen Kleingärten mittels Unterpachtverträgen zur kleingärtnerischen Nutzung auf unbestimmte Zeit.

Bewerbung um einen Kleingarten

Die Stadt Wien hat keinen Einfluss auf die Vergabe von Kleingärten.

Verwaltung

Das Referat Kleingartenangelegenheiten (MA 69) administriert unter anderem alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Generalpachtverträgen und Einzelpachtverträgen. Außerdem wahrt es die Interessen der Stadt Wien als Liegenschaftseigentümerin.

Verkauf

Mit Stichtag 1. Februar 2021 wurde der Verkauf von Kleingärten, die sich im Eigentum der Stadt Wien befinden, grundsätzlich eingestellt. (Beschluss des Wiener Gemeinderats vom 25. Februar 2021, Pr.Zl. 98248-2021-GWS)

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