Schadenersatz - Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen

Welche Rechtsfolgen bestehen bei Verstößen gegen das Wiener Antidiskriminierungsgesetz?

  • Neben dem Anspruch auf Ersatz eines allfälligen Vermögensschadens besteht Anspruch auf angemessenen Schadenersatz zum Ausgleich der erlittenen persönlichen Beeinträchtigung. Dieser Schadenersatz beträgt mindestens 1.000 Euro. Ansprüche bei Gericht können nur geltend gemacht werden, wenn in der Sache vorher bei der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen ein Schlichtungsverfahren durchgeführt worden ist.
  • Personen, die gegen das Verbot der Diskriminierung verstoßen, begehen eine Verwaltungsübertretung und sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 1.090 Euro zu bestrafen.

Wie hoch ist der Schadenersatz zum Ausgleich der erlittenen persönlichen Beeinträchtigung?

Bei der Bemessung der Höhe dieses Schadenersatzes werden die Dauer der Diskriminierung und die Schwere des Verschuldens sowie das Vorliegen einer möglichen Mehrfachdiskriminierung berücksichtigt. Die Mindesthöhe beträgt 1.000 Euro.

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