Kontrastmessungen von Straßenbau-Materialien

Baumscheibe und Sitzgelegenheiten in der Goldschlagstraße

Farblich kontrastierende visuelle Informationen zur Sicherheit, Warnung, Führung und Orientierung sowie Beschriftung sind wichtige Bestandteile des Barrierefreien Bauens. Die Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) der Stadt Wien hat als Planungsgrundlage den Kontrast unterschiedlicher Bauteile berechnet.

Die ermittelten Kontrastwerte dienen den Planenden der Stadt Wien, aber auch deren Auftragnehmenden, den Ausführenden und den örtlichen Bauaufsichten bei der barrierefreien Gestaltung. Gefährliche Planungsmissstände wie schlecht sichtbare Hindernisse oder andere potenzielle Gefahren im Straßenraum sollen so vermieden werden.

Die Kontrastwerte der gängigsten Straßenbau-Materialien finden Sie in der folgenden Tabelle:

Kontrastwerte einsehen (220 KB PDF)

Kontraststufen - Barrierefreies Bauen

Gemäß ÖNORM "B1600 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlage" müssen farblich kontrastierende visuelle Informationen zur Sicherheit, Warnung, Führung, Orientierung und Beschriftung für Menschen mit Sehbehinderungen vorgesehen werden.

Für Außenanlagen ist hierbei Folgendes zu beachten:

Gefahrenstellen wie Stufen- und Rampenverschneidungen sowie Böschungen mit Absturzgefahr sind in der Kontraststufe K III (K >= 0,4) zu markieren und abzusichern.

Hindernisse sind grundsätzlich kontrastierend zur Umgebung auszuführen, ansonsten muss eine farblich kontrastierende Kennzeichnung von Hindernissen in Kontraststufe K II (K >= 0,5) 10 Zentimeter hoch sein. Bei höheren Hindernissen ist dies im Bereich von 80 Zentimeter bis 100 Zentimeter beziehungsweise gegebenenfalls zusätzlich im Bereich von 150 Zentimeter bis 160 Zentimeter über Geländeoberkante auszuführen.

Um die Orientierung und Führung zu unterstützen, ist die Kontraststufe K IV (K >= 0,3) einzuhalten. Hierunter fällt beispielsweise die Kennzeichnung von taktilen Leitsystemen.

Die obigen Ausführungen stellen nur einen Auszug aus den bezugnehmenden Regelungen der ÖNORM B 1600 dar. Im Detail wird daher auf die genannte ÖNORM verwiesen.

Bestimmung der Kontrastwerte für Straßenbau-Materialien

Um Aussagen hinsichtlich der Kontrastwerte für gängige Straßenbau-Materialien treffen zu können, wurden bestehende Untersuchungsergebnisse der Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien berücksichtigt und zusätzliche Überprüfungen von der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau von verschiedensten, im Straßenbau gebräuchlichen Baumaterialien beauftragt. Dabei wurde der Lichtreflexionsgrad (Light Reflectance Value - LRV) bestimmt.

Der LRV ist die Gesamtmenge des sichtbaren und nutzbaren Lichtes, das von einer Oberfläche in alle Richtungen und bei allen Wellenlängen reflektiert wird, wenn sie von einer Lichtquelle beleuchtet wird. Der LRV kann einen Wert zwischen "0" und " 100" annehmen.

Der Wert "0" würde einer perfekt absorbierenden Oberfläche, die man als vollkommen schwarz betrachten könnte, entsprechen. Ein LRV-Wert von "100" kommt einer perfekt reflektierenden Oberfläche gleich, die man als vollkommen weiß ansehen könnte. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass ein absolutes Schwarz oder ein perfekt reflektierendes Weiß im Alltag nicht existiert.

Mit dem LRV kann in weiterer Folge der visuelle Kontrast zwischen 2 Bauteilen bestimmt werden. Je größer die Differenz, umso stärker ist der Kontrast.

Die Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau hat den Kontrast zwischen den unterschiedlichen Bauteilen nach der Formel von Albert A. Michelson ermittelt, diese lautet:

  • Km = (LRVmaxLRVmin) / (LRVmax + LRVmin)
  • Km = Kontrast nach Michelson
  • LRVmax = Leuchtdichte (Light Reflectance Value) der helleren Fläche
  • LRVmin = Leuchtdichte (Light Reflectance Value) der dunkleren Fläche
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