Bodenmarkierungen – Verkehrstechnische Einrichtungen
Bodenmarkierungen dienen der Regelung des fließenden und ruhenden Straßenverkehrs. Sie sind damit ein wichtiger Bestandteil der Straße.
Antrag auf Markierung von Garageneinfahrten
Markierungen zur Freihaltung von Garageneinfahrten müssen behördlich verordnet werden. Die Antragstellung erfolgt bei der Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46). Die Ausführung erfolgt durch die Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28).
Bodenmarkierungen vor Einfahrten - Anfrage um Prüfung
Bodenmarkierungen im Wiener Straßennetz
Bodenmarkierungen im innerörtlichen Wiener Straßennetz, auf Straßen und Flächen mit öffentlichem Verkehr werden durch die MA 46 behördlich verordnet.
Die MA 28 ist als ausführende Stelle für die Herstellung und Instandhaltung der Bodenmarkierungen verantwortlich. Jede Markierung erfolgt unter strenger Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Bodenmarkierungsverordnung (BMVO) sowie diverser Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau (RVS).
Für die Bodenmarkierungen der Wiener Stadtautobahnen ist - in Herstellung, Erhaltung und Verwaltung - die ASFiNAG zuständig.
Herstellung von Bodenmarkierungen in Wien
Der Zustand der Fahrbahnen und damit auch der Bodenmarkierungen wird von der MA 28 laufend überprüft. Die "Lebensdauer" einer Bodenmarkierung ist von der Frequentierung und Beanspruchung durch den Kraftfahrzeugverkehr abhängig. An stark befahrenen Straßen, wie beispielsweise dem Wiener Gürtel, müssen die Bodenmarkierungen bereits nach 2 bis 3 Jahren erneuert werden. Die Bodenmarkierungen an wenig frequentierten Straßenzügen können durch den geringen Abrieb bis zu 10 Jahre halten.
An stark frequentierten Straßen, insbesondere an Hauptstraßen, erfolgt die Herstellung neuer Bodenmarkierungen in der Nacht. Dadurch wird das Verkehrsgeschehen so wenig wie möglich beeinträchtigt. Bei guten Bedingungen, das heißt bei höheren Temperaturen, ist eine frisch markierte Fahrbahn bereits nach 30 Minuten wieder befahrbar. Bei Schlechtwetter oder niedrigen Temperaturen ist keine Markierung möglich.
Schaden im öffentlichen Straßennetz melden - Online-Formular
Zahlen und Fakten über Bodenmarkierungen
Die Angaben beziehen sich nur auf die Bodenmarkierungen, die im Zuständigkeitsbereich der MA 28 liegen. Die Angaben zu den Bodenmarkierungen der Wiener Stadtautobahnen sind hier nicht erfasst.
- Pro Jahr werden in Wien rund 243 Kilometer Linien neu markiert.
- Rund 26.000 Quadratmeter Flächenmarkierungen werden jährlich neu hergestellt.
- Die "Lebensdauer" einer Bodenmarkierung schwankt zwischen 2 und 10 Jahren (abhängig von der Beanspruchung durch den Kraftfahrzeugverkehr).
- Jährlich werden circa 3.000 Einzelbauvorhaben betreut.
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Straßenverwaltung und Straßenbau
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