Sicherheitstipps für Radfahrer*innen

Kind trägt beim Radfahren einen Radhelm

Die Mobilität auf 2 Rädern ist in der Stadt oft mit Gefahren verbunden. Hier finden Sie die wichtigsten Sicherheitstipps für Radfahrer*innen.


Das richtige Rüstzeug zum Radfahren

  • Ausrüstung zum sicheren Radfahren
    • 1 komplett ausgestattetes Fahrrad
    • 1 leichter, gut belüfteter Radhelm
  • Ausstattung eines verkehrssicheren Fahrrades
    • 2 voneinander unabhängige Bremsen
    • 2 rutschsichere Pedale mit gelben Rückstrahlern
    • 1 Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen
    • 1 hell leuchtender, mit dem Fahrrad verbundener Scheinwerfer (bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Fahrräder ohne diese Ausrüstung unterwegs sein)
    • 1 rotes Rücklicht (bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Fahrräder ohne diese Ausrüstung unterwegs sein)
    • 1 roter Rückstrahler
    • 2 gelbe Speichenreflektoren oder Reifen, deren Seitenwände weiß oder gelb rückstrahlend sind
  • Merkmale eines guten Radhelms
    • Prüfzeichen (TÜV-GS, ANSI oder Europa Norm EN 1078)
    • Schutz des Kopfes von der Stirn bis zum Hinterkopf (die Ohren sind frei, das Gesichtsfeld nicht eingeschränkt)
    • Kinnriemen, der gut schließt, straff sitzt und sich mit einer Hand öffnen lässt
    • Gute Belüftung durch breite Schlitze (wichtig im Sommer)
    • Vom Hersteller angebrachte reflektierende Aufkleber
Verkehrstaugliches Fahrrad

Mindestausrüstung eines verkehrstauglichen Fahrrades


Tipps für unterwegs

  • Deutliche Handzeichen geben
  • Langsam auf Kreuzungen zufahren
  • Fahrgeschwindigkeit den Gegebenheiten und dem eigenen Können anpassen
  • Vorrang anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer beachten
  • Blickkontakt mit anderen Verkehrsteilnehmer*innen suchen
  • Zu geparkten Autos seitlich ausreichend Sicherheitsabstand halten
  • Achtung auf Fahrzeuglenker*innen, die plötzlich die Türe öffnen
  • Bremsweg testen
  • Licht und Bremse regelmäßig kontrollieren
  • Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen halten
  • Licht auch bei Dämmerung einschalten
  • Auffällige - am besten reflektierende - Kleidung tragen
  • In der Nähe von Fußgänger*innen langsam fahren

Kindersitze und Mitnahme von Kindern auf dem Rad

Wenn das Fahrrad für den Transport mehrerer Personen bestimmt ist, ist für jede weitere Person ein eigener Sitz mit eigener Haltevorrichtung und eigenen Pedalen oder Abstützvorrichtungen anzubringen.

Kindermitnahme auf dem Rad ist gesetzlich erlaubt, wenn der*die Radfahrer*in das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Helmpflicht für Kinder

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr müssen beim Radfahren einen Helm tragen. Kinder, die mitgeführt werden, müssen ebenfalls einen Helm tragen.

Mitnahme von Hunden auf dem Fahrrad

Das Halten an der Leine während der Fahrt und das Anhängen von Tieren an Fahrzeugen, um sie mitlaufen zu lassen, ist verboten. Übertretungen können zu Geldstrafen führen.

Wer seinen Hund am Fahrrad mitnehmen möchte, sollte einen Hunde-Fahrradanhänger oder einen speziellen Hunde-Transportkorb verwenden.

Weiterführende Informationen

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Stadt Wien | Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
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