Rot-Abbiegen für Radfahrende
Radfahrer*innen dürfen künftig an insgesamt 160 Ampeln bei Rot abbiegen. Die ersten 10 Ampeln wurden unmittelbar nach Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung im Herbst 2022 eingerichtet. Nun wird das Angebot großflächig ausgeweitet.
Die entsprechenden Kreuzungen wurden im Vorfeld von der Stadt Wien eingehend geprüft. Ausgewählt wurden dabei besonders Stellen, an denen vor und nach dem Abbiegen Radverkehrsanlagen vorhanden sind – Radfahrende also etwa von einem Radweg in einen anderen abbiegen. Damit entstehen keine Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmer*innen.
Rechtsabbiegen bei Rot darf man nur, wenn die Örtlichkeit mittels entsprechendem Hinweis-Schild gekennzeichnet ist. Jedenfalls muss man Stoppen und sich versichern, dass man weder andere noch sich selbst in Gefahr bringt.
Radverkehrsanlagen im Stadtplan
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
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