Rot-Abbiegen für Radfahrende

Radfahrer*innen dürfen künftig an insgesamt 654 Ampeln bei Rot abbiegen oder geradeaus fahren. Die ersten 10 Ampeln wurden unmittelbar nach Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung im Herbst 2022 mit den Zusatztafeln ausgestattet. Seit Anfang März 2025 werden in der 6. Tranche 122 neue Grünpfeile an 83 Kreuzungen in ganz Wien hinzugefügt.
Die entsprechenden Kreuzungen wurden im Vorfeld von der Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) eingehend geprüft. Ausgewählt wurden dabei besonders Stellen, an denen vor und nach dem Abbiegen Radverkehrsanlagen vorhanden sind - Radfahrende also etwa von einem Radweg in einen anderen abbiegen. Damit entstehen keine Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmer*innen.
Rechtsabbiegen bei Rot darf man nur, wenn die Örtlichkeit mittels entsprechendem Hinweis-Schild gekennzeichnet ist. Jedenfalls muss man Stoppen und sich versichern, dass man weder andere noch sich selbst in Gefahr bringt.
Radverkehrsanlagen im Stadtplan
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Stadt Wien | Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
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