Wie entwertet man Parkscheine richtig?
Wenn Sie die folgenden Punkte beachten, ist das Ausfüllen des Parkscheins kinderleicht und Sie können sicher gehen, keine Strafe zu erhalten.
- Der Parkschein muss durch deutliches und haltbares Ankreuzen (am besten mit Kugelschreiber) der Felder
- Monat
- Tag
- Stunde
- Minute und
- Eintragung der Jahreszahl entwertet werden.
- Sie müssen unbedingt alle Rubriken ausfüllen, sonst ist der Parkschein nicht richtig entwertet und Sie können einen Strafzettel erhalten!
- Anzukreuzen ist immer die Ankunftszeit. Eine angefangene Viertelstunde kann unberücksichtigt bleiben, zum Beispiel:
- Ankunftszeit: 10.06 Uhr
Am Parkschein anzukreuzen: Stunde 10 und Minute 15 - Ankunftszeit 16.49 Uhr
Am Parkschein anzukreuzen: Stunde 17 und Minute 0
- Ankunftszeit: 10.06 Uhr
- Die Entwertung eines Parkscheines hat auch dann zu erfolgen, wenn das Fahrzeug in der letzten Viertelstunde der Gültigkeitsdauer der Kurzparkzone abgestellt wird.
- Wenn Sie den Parkschein irrtümlich falsch ausfüllen, so müssen Sie ihn wegwerfen. Eine Korrektur ist nicht erlaubt.
Mehrere Parkscheine gleichzeitig verwenden
Werden mehrere Parkscheine gleichzeitig verwendet, ist auf jedem dieser Parkscheine dieselbe Ankunftszeit anzukreuzen, zum Beispiel:
- Sie wollen Ihr Fahrzeug von 9.15 bis 10.15 Uhr, also eine Stunde in einer Kurzparkzone abstellen. Dafür verwenden Sie zwei rote Parkscheine zu je einer halben Stunde.
- Richtig: Sie müssen daher auf jedem der zwei Scheine die gleiche Ankunftszeit ankreuzen: 9.15 Uhr.
- Falsch: Auf dem ersten Schein 9.15 Uhr, auf dem zweiten 9.45 Uhr ankreuzen.
Kostenloser 15-Minuten-Parkschein (früher "Zehn-Minuten-Parkschein")
Seit 1. September 2013 können Autofahrerinnen und Autofahrer in Kurzparkzonen 15 Minuten kostenlos parken und haben damit mehr Zeit für kurze Erledigungen. Der violette Schein wird ab September kostenlos ausgegeben. Alte Zehn-Minuten-Parkscheine behalten ihre Gültigkeit und gelten einfach für 15 Minuten. Sie müssen nicht getauscht werden.
Auf dem lila Gratis-Parkschein ist die genaue Ankunftszeit durch deutlich sichtbare und haltbare Eintragung der Stunde und der Minute anzugeben. Bei einstelliger Angabe ist eine Null vorzusetzen.
Nicht erlaubt sind:
- Die gleichzeitige Verwendung von mehreren violetten Gratis-Parkscheinen
- Die Kombination eines Gratis-Parkscheines mit roten, blauen, grünen oder gelben Parkscheinen
- Die Verwendung von mehreren Parkscheinen, deren gesamte Parkdauer die höchstzulässige Parkdauer überschreitet
Richtig ausgefüllter Gratis-Parkschein
Falsch ausgefüllter Gratis-Parkschein
Stadt Wien | Parkraumüberwachung
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