Schutzgebiete und Schutzobjekte

Schutzgebiete im Stadtplan

Naturschutz in Wien - Schutzgebiete und Schutzobjekte: 6,6 MB PDF - Stadtplanansicht zum Ausdrucken

Was wird geschützt?

  • Gebiete, die reich an seltenen Arten sind, die sich durch eine besondere Gestalt auszeichnen oder besondere Kulturlandschaften sind, wie zum Beispiel die Donau-Auen, der Lainzer Tiergarten, das Landschaftsschutzgebiet Liesing oder die Wälder Wiens
  • Der Objektschutz betrifft Einzelerscheinungen in der Landschaft (Naturdenkmäler), wie zum Beispiel eindrucksvolle Bäume, Felsbildungen, Quellen und andere natürliche Gewässer oder auch seltene Tier- und Pflanzengemeinschaften.

Maßnahmen

Gebiete und Objekte werden durch folgende Maßnahmen unter Schutz gestellt:

  • Die Unterschutzstellung erfolgt durch eine Verordnung oder einen Bescheid. In einer Verordnung wird das betreffende Gebiet abgegrenzt und es werden die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt. Darunter fallen zum Beispiel Eingriffsverbote, Bewilligungspflichten oder spezielle Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen.
  • Das gesamte Schutzgebietssystem wird nach der Intensität des Schutzes beziehungsweise dem Zweck der Unterschutzstellung abgestuft.

Verfahren zur Unterschutzstellung

Schutzgebiete

Bei den Naturschutzgebieten, den Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsteilen werden vor Erlassung einer Verordnung die Pläne und sonstigen Unterlagen 4 Wochen hindurch bei der Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22) zur allgemeinen Einsicht aufgelegt und im Internet veröffentlicht. Beginn, Dauer und Ort der Auflage werden im Amtsblatt der Stadt Wien verlautbart. Während der Auflagefrist können an die Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22) schriftliche Stellungnahmen abgegeben werden.

Schutzobjekte

Bei den Naturdenkmälern, Biotopen und bei ökologischen Entwicklungsflächen wird die Einleitung des Unterschutzstellungsverfahrens zuerst der Grundeigentümerin oder dem Grundeigentümer bekannt gegeben. Grundeigentümerinnen und -eigentümer beziehungsweise sonstige Verfügungsberechtigte dürfen ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe keine Handlungen mehr setzen, die das geschützte Gebiet schädigen könnten. Dieser vorläufige Schutz dauert solange, bis die endgültige Unterschutzstellung durch Bescheid erfolgt.

Aufstellung der Schutzgebietskategorien

Kategorien

Art der Ausweisung

Ziel und Schutzzweck der Kategorie

Nationalpark

Gesetz

  • Bewahrung nahezu ursprünglicher und vielfältiger Naturräume
  • Die Bevölkerung kann Natur erleben.

Europaschutzgebiet

Verordnung

  • Bewahrung international bedeutender Naturräume
  • Förderung von Biotopen oder Tier- und Pflanzenarten von europäischer Bedeutung

Naturschutzgebiet

Verordnung

  • Bewahrung national bedeutender Naturräume
  • Erhaltung eines intakten Landschaftshaushaltes, seltener oder gefährdeter Arten, besonderer Lebensgemeinschaften oder Naturgebilde beziehungsweise der ökologischen und wissenschaftlichen Bedeutung eines Gebietes

Landschaftsschutzgebiet

Verordnung

  • Bewahrung von Gebieten mit besonderer Landschaftsgestalt, bedeutenden Kulturlandschaften oder Landschaften, die der naturnahen Erholung dienen

Geschützter Landschaftsteil

Verordnung

  • Bewahrung regional bedeutender Naturräume
  • Schutz kleinräumiger Gebiete, die die Landschaftsgestalt prägen, der naturnahen Erholung dienen, kleinklimatische, ökologische oder kulturgeschichtliche Bedeutung aufweisen, wie Gewässer, Feuchtbiotope oder charakteristische Geländeformen

Ökologische Entwicklungsfläche

Bescheid

  • Bewahrung, Entwicklung und Vernetzung der Grünstrukturen in der Stadt
  • Umsetzung des Arten- und Biotopschutzprogramms

Naturdenkmal

Bescheid

  • Bewahrung von besonderen Naturgebilden
  • Objekte, die die Landschaftsgestalt prägen, besondere Funktionen für den Landschaftshaushalt aufweisen oder von wissenschaftlicher und kultureller Bedeutung sind - wie Baumgruppen, Quellen, Felsenbildungen und ähnliches

geschütztes Biotop

Bescheid

Schutz von Biotopen, die europabedeutsam sind oder vom Verschwinden bedroht sind

Schutzgebiete in Wien

In Wien gibt es Nationalparks, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsteile, Ökologische Entwicklungsflächen, Geschützte Biotope, Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel und Parkschutzgebiete.

Außerdem wurden Teile des 13., 14., 16., 17., 18., 19. und 23. Wiener Gemeindebezirkes zum Biosphärenpark Wienerwald (LGBl. für Wien Nr. 47/2006).

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