Schutzgebiete und Schutzobjekte
- Schutzgebiete im Stadtplan
- Was wird geschützt?
- Maßnahmen
- Verfahren zur Unterschutzstellung
- Aufstellung der Schutzgebietskategorien
- Schutzgebiete in Wien
Schutzgebiete im Stadtplan
Naturschutz in Wien - Schutzgebiete und Schutzobjekte: 6,6 MB PDF - Stadtplanansicht zum Ausdrucken
Was wird geschützt?
- Gebiete, die reich an seltenen Arten sind, die sich durch eine besondere Gestalt auszeichnen oder besondere Kulturlandschaften sind, wie zum Beispiel die Donau-Auen, der Lainzer Tiergarten, das Landschaftsschutzgebiet Liesing oder die Wälder Wiens
- Der Objektschutz betrifft Einzelerscheinungen in der Landschaft (Naturdenkmäler), wie zum Beispiel eindrucksvolle Bäume, Felsbildungen, Quellen und andere natürliche Gewässer oder auch seltene Tier- und Pflanzengemeinschaften.
Maßnahmen
Gebiete und Objekte werden durch folgende Maßnahmen unter Schutz gestellt:
- Die Unterschutzstellung erfolgt durch eine Verordnung oder einen Bescheid. In einer Verordnung wird das betreffende Gebiet abgegrenzt und es werden die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt. Darunter fallen zum Beispiel Eingriffsverbote, Bewilligungspflichten oder spezielle Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen.
- Das gesamte Schutzgebietssystem wird nach der Intensität des Schutzes beziehungsweise dem Zweck der Unterschutzstellung abgestuft.
Verfahren zur Unterschutzstellung
Schutzgebiete
Bei den Naturschutzgebieten, den Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsteilen werden vor Erlassung einer Verordnung die Pläne und sonstigen Unterlagen 4 Wochen hindurch bei der Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22) zur allgemeinen Einsicht aufgelegt und im Internet veröffentlicht. Beginn, Dauer und Ort der Auflage werden im Amtsblatt der Stadt Wien verlautbart. Während der Auflagefrist können an die Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22) schriftliche Stellungnahmen abgegeben werden.
Schutzobjekte
Bei den Naturdenkmälern, Biotopen und bei ökologischen Entwicklungsflächen wird die Einleitung des Unterschutzstellungsverfahrens zuerst der Grundeigentümerin oder dem Grundeigentümer bekannt gegeben. Grundeigentümerinnen und -eigentümer beziehungsweise sonstige Verfügungsberechtigte dürfen ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe keine Handlungen mehr setzen, die das geschützte Gebiet schädigen könnten. Dieser vorläufige Schutz dauert solange, bis die endgültige Unterschutzstellung durch Bescheid erfolgt.
Aufstellung der Schutzgebietskategorien
Kategorien |
Art der Ausweisung |
Ziel und Schutzzweck der Kategorie |
---|---|---|
Nationalpark |
Gesetz |
|
Europaschutzgebiet |
Verordnung |
|
Naturschutzgebiet |
Verordnung |
|
Landschaftsschutzgebiet |
Verordnung |
|
Geschützter Landschaftsteil |
Verordnung |
|
Ökologische Entwicklungsfläche |
Bescheid |
|
Naturdenkmal |
Bescheid |
|
geschütztes Biotop |
Bescheid |
Schutz von Biotopen, die europabedeutsam sind oder vom Verschwinden bedroht sind |
Schutzgebiete in Wien
In Wien gibt es Nationalparks, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsteile, Ökologische Entwicklungsflächen, Geschützte Biotope, Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel und Parkschutzgebiete.
Außerdem wurden Teile des 13., 14., 16., 17., 18., 19. und 23. Wiener Gemeindebezirkes zum Biosphärenpark Wienerwald (LGBl. für Wien Nr. 47/2006).
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