Abfallentsorgung

Befugte Sammler*innen und Behandler*innen

Betriebliche Abfälle, die entsorgt werden müssen, sind einer befugten Sammlerin oder einem befugten Sammler beziehungsweise Behandlerin oder Behandler zu übergeben.

Suche nach registrierten Sammler*innen/Behandler*innen von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen - (BMK)

Rücknehmer*innen von Abfällen

Die Rücknahme von Abfällen unterliegt keiner Erlaubnispflicht, wenn Produkte erwerbsmäßig abgegeben und die Abfälle dieser Produkte gesammelt (zurückgenommen) werden. Bei gefährlichen Abfällen darf die zurückgenommene Menge der Abfälle nicht unverhältnismäßig größer sein als die Menge der abgegebenen Produkte.

Rücknehmer*innen von gefährlichen Abfällen müssen sich beim Registrierungsantrag im elektronischen Register (EDM) mit der Rolle "erlaubnisfreie Rücknehmerin bzw. erlaubnisfreier Rücknehmer" registrieren. Diese Registrierung ist notwendig, damit der Verpflichtung zur elektronischen Begleitscheinübermittlung gemäß der Abfallnachweisverordnung 2012 nachgekommen werden kann.

Übergeber*innen von gefährlichen Abfällen an Rücknehmer*innen müssen die Art, Menge, Herkunft, den Verbleib und ihre Identifikationsnummer in einem Begleitschein (200 KB PDF) für gefährliche Abfälle deklarieren. Davon ausgenommen sind private Haushalte. Die Begleitscheine sind von dem*der Übergeber*in zum Nachweis der umweltgerechten Sammlung und Behandlung 7 Jahre aufzubewahren.

Rücknahmepflicht von Batterien durch den Handel

Batterien können in Österreich bei Verkaufsstellen unentgeltlich zurückgegeben werden. Dafür gibt es meist eigene Sammelbehälter. Neben dieser Rücknahmepflicht für Händler*innen besteht auch eine Sammelpflicht der Kommunen für Gerätebatterien (Batterien, Knopfzellen, Akkus).

Händler*innen, die Batterien verkaufen, müssen gebrauchte Batterien zurücknehmen, auch wenn keine neuen Batterien gekauft werden. Abholwünsche von mindestens 2 vollen Batterie-Sammelboxen sind bei der Hotline 0810 810 110 bekannt zu geben.

Batterie-Sammelboxen - Mülltrennung

Fahrzeugaltbatterien

Fahrzeugaltbatterien können unentgeltlich bei folgenden Stellen abgegeben werden:

  • Letztvertreiber*innen dieser Batterien (zum Beispiel Autofachhandel, Elektrohandel oder Baumarkt) - unabhängig von einem Neukauf
  • Problemstoffsammelstellen
  • Sammelstellen, die von den Hersteller*innen, Importeur*innen oder von beauftragten Sammel- und Verwertungssystemen dafür eingerichtet werden.

Industriealtbatterien

Hersteller*innen und Importeur*innen, die Industriebatterien in Verkehr setzen, haben Industriebatterien unabhängig vom Datum ihres Inverkehrsetzens und unabhängig von ihrer Herkunft oder chemischen Zusammensetzung zurückzunehmen. Dabei können mit den Letztverbraucher*innen Vereinbarungen über die Finanzierung der Sammlung oder Behandlung getroffen werden.

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