Unterschied zwischen Fällung und Rodung
Fällung und Rodung sind zwei grundsätzlich verschiedene Begriffe des Forstwesens, auch wenn sie im landläufigen Sprachgebrauch oft als gleichbedeutend verwendet werden.
Fällung
Fällung ist die Entnahme von Bäumen - entweder als Einzelstammentnahme oder flächig - für die Waldpflege beziehungsweise Holzernte mit nachfolgender Wiederaufforstung oder Ausnutzen der natürlichen Waldverjüngung.
Fällungen sind mit gewissen Einschränkungen grundsätzlich erlaubt. Verboten sind zum Beispiel Großkahlschläge (im Normalfall 2 Hektar) oder Kahlschläge in Beständen, die ihre Hiebsreife noch nicht erreicht haben.
Rodung
Unter Rodung versteht man die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als solchen der Waldkultur, also eine Verringerung der Waldfläche. Dazu ist es unter Umständen manchmal nicht einmal nötig, einen Baum zu fällen.
Die Rodung ist nach dem Forstgesetz 1975 grundsätzlich verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag der zuständigen Forstbehörde, der Abteilung für Wasserrecht (MA 58), nach Durchführung eines Rodungsverfahrens eine Ausnahmebewilligung erteilt werden.
Virtuelles Amt
- Baumentfernung - Antrag
- Rodungsbewilligung - Antrag
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Wasserrecht
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