Erholungsgebiet und Naturdenkmal Sternwartepark
- Lage: 18., Sternwartepark
- Größe: circa 6 Hektar
- Erreichbarkeit: Straßenbahn 40 oder 41, Station Weinhausergasse oder S45, Station Gersthof
- Zugänge/Tore:
- Ecke Türkenschanzstraße/Sternwartestraße
- Ecke Türkenschanzstraße/Edmund-Weiß-Gasse
- Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag (werktags):
- 1. Dezember bis 31. Jänner: 8 bis 15.30 Uhr
- 1. Februar bis 31. März sowie 1. November bis 30. November: 8 bis 16 Uhr
- 1. April bis 31. Mai sowie 1. September bis 31. Oktober: 8 bis 18 Uhr
- 1. Juni bis 31. August: 8 bis 20 Uhr
- Am Wochenende und an Feiertagen geschlossen
- Bei Sturm, Hagel und Gewitter sowie bei Schneelage und Glatteis wird der Park gesperrt.
- Montag bis Freitag (werktags):
- Benutzer*innen-Ordnung
- Übersichtskarte: 80 KB JPEG
Hinter den Mauern des Sternwarteparks entstand seit über einem Jahrhundert ein Naturjuwel mit seltenen Pflanzen und Tieren. Seit 2013 ist der Sternwartepark öffentlich zugänglich.
Wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen
Die Vielfalt des Baumbestandes bietet Lebensraum für unterschiedliche Insekten, Vögel und andere Tierarten. Aus dem als Naturdenkmal ausgewiesenen Baumbestand hat sich im Lauf der Zeit durch natürliche Verjüngung ein Wald mit hohem Alt- und Totholzanteil entwickelt. Dieser Wald sowie die im Park angebotenen Wege werden vom Forst- und Landwirtschaftsbetrieb (MA 49) betreut.
Die Wiener Universitätssternwarte im Sternwartepark wird vom Institut für Astrophysik der Universität Wien betrieben. Neben dem Universitätsbetrieb werden hier Forschungstätigkeiten durchgeführt. Das bis heute größte baulich geschlossene Sternwartegebäude der Welt wurde von 1874 bis 1879 nach Plänen der Architekten Hermann Helmer und Ferdinand Fellner gebaut und am 5. Juni 1883 in Anwesenheit von Kaiser Franz Joseph I. eröffnet.
Benutzer*innen-Ordnung
Um das Naturjuwel Sternwartepark zu schützen, ist im Park folgendes verboten:
- Verlassen der gekennzeichneten Wege
- Mitnehmen von Haustieren aller Art
- Fahren mit Kraftfahrzeugen - ausgenommen Berechtigte
- Mitnehmen und Benützen von Fahrrädern und Roller-Skates - ausgenommen Berechtigte
- Grillen und Entfachen von Feuer
- Zutritt zu den Gebäuden verboten
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