Fahrzeugabschleppung - Tarifübersicht

Die Kosten für Entfernung und Aufbewahrung von Kfz unterscheiden sich nach Art des Fahrzeuges und Aufwand. In einzelnen Fällen kann ein Fahrzeug auch ohne Kosten für die Zulassungsbesitzerin oder den Zulassungsbesitzer abgeschleppt werden.

Abschleppkosten von Fahrzeugen mit und ohne Kennzeichen

Art des Fahrzeuges

Kosten für die Entfernung

Zuschlag für Fahrzeuge, wenn deren Entfernung ohne Kennzeichen erfolgte

Motorräder und Motorfahrräder

301 Euro

81 Euro

Motorräder mit Beiwagen, Motordreiräder

301 Euro

81 Euro

Personen- und Kombinationskraftwagen, mehrspurige Kleinkrafträder

301 Euro

81 Euro

Lastkraftwagen, Kleinbusse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.500 Kilogramm

301 Euro

81 Euro

Einachsanhänger und Anhängewagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm

301 Euro

81 Euro

Fahrräder, Klein- und Miniroller

74 Euro

-

Kosten für die Verwahrung abgeschleppter Fahrzeuge

Art des Fahrzeuges

Verwahrkosten pro Tag

Zuschlag für Fahrzeuge, wenn deren Entfernung ohne Kennzeichen erfolgte

Fahrräder, Motorräder und Motorfahrräder, Klein- und Miniroller

8 Euro

-

Motorräder mit Beiwagen, Motordreiräder

10 Euro

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Personen- und Kombinationskraftwagen, mehrspurige Kleinkrafträder

11 Euro

6 Euro

Einachsanhänger und Anhängewagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm

11 Euro

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Lastkraftwagen, Kleinbusse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.500 Kilogramm

26 Euro

6 Euro

Lastkraftwagen, Autobusse, Kleinbusse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.500 Kilogramm

46 Euro

6 Euro

Anhängewagen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm

32 Euro

-

Gesetzliche Grundlagen

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