48er-Tipps im Winter

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Für Fußgänger*innen

  • Schuhe mit fester Sohle verwenden.
  • Bei Glatteis und wenn das Gehen aufgrund einer Beeinträchtigung unsicher ist, können Spikes beziehungsweise Stöcke mit einer Spitze verwendet werden.
  • Da die Sicht im Winter oft aufgrund der früh eintretenden Dunkelheit oder aufgrund von Nebel beeinträchtigt ist, empfiehlt sich die Verwendung von heller Kleidung, aber auch die Anbringung von Reflektoren an der Kleidung.

Für Radfahrer*innen

Für Autofahrer*innen

  • Winterreifenpflicht: Von 1. November bis 15. April besteht Winterreifenpflicht für die Benutzung von Personenkraftwagen bei winterlichen Verhältnissen, das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis.
  • Verwenden Sie Frostschutzmittel für den Kühler und für die Scheibenwaschanlage, um ein Einfrieren zu verhindern.
  • Überprüfen sie die Wischerblätter, ob diese mit der Scheibe dicht abschließen, um die optimale Sicht zu bewahren.
  • Eiskratzer, Schneebesen oder dergleichen immer mitführen
  • Bei Überlandfahrten unbedingt Schneeketten mitführen
  • Passen Sie ihre Fahrweise den jeweiligen Bedingungen an: Reduzieren Sie die Geschwindigkeit und vergrößern Sie den Abstand zum Fahrzeug vor Ihnen – Bedenken Sie, dass sich der Bremsweg bei Schneefahrbahn um das vierfache, bei Eis um das zehnfache verlängert.
  • Verwenden Sie die öffentlichen Verkehrsmittel und lassen Sie das Auto auch einmal stehen.

Für Hundebesitzer*innen

Die kalte Jahreszeit mit Schnee und Eis ist für viele vierbeinigen Lieblinge eine besondere Herausforderung. Die Verwendung von Auftaumitteln und abstumpfenden Streumitteln erhöht die Sicherheit für den Menschen. Streumittel können aber den empfindlichen Hundepfoten - besonders bei Verletzungen – schaden.

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